Sie sind ganz oder teilweise arbeitslos.
Sie waren in den letzten 2 Jahren während mindestens 12 Monaten angestellt (mögliche Ausnahmen FAQ Punkt 2).
Ihr Hauptwohnsitz ist in der Schweiz. Wenn nicht, informieren Sie sich im Abschnitt «Arbeitslosigkeit bei ausländischen Staatsangehörigen sowie bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern».
Sie haben die obligatorische Schulzeit erfüllt und das Rentenalter der AHV noch nicht erreicht.
Sie müssen sich beim Regionalen Arbeitsamt (RAO) anmelden
Sie müssen bereit sein, eine Arbeit anzunehmen, die ihrem beruflichen Profil entspricht, und Sie müssen sofort verfügbar sein.
Sie müssen bereits während der Kündigungsfrist auf Stellensuche gehen.
Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, müssen Sie mit der Arbeitssuche drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses anfangen
Versicherungsausweis AHV/IV oder Krankenversicherungskarte
Identitätskarte oder Pass
Nachweis der bereits unternommenen Arbeitsbemühungen (Bewerbungen, Antworten, …)
Weitere Informationen, welche das RAV verlangt hat.
Das Formular PD U2; wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines EU- oder EFTA-Staates sind, bereits Leistungen der Arbeitslosenversicherung aus einem EU- oder EFTA-Staat beziehen und in der Schweiz eine Stelle suchen.
Das Formular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung»,
Formulare «Arbeitgeberbescheinigung » für die Anstellungen der letzten zwei Jahre.
weitere Informationen, welche die Arbeitslosenkasse verlangt hat,
das Formular PD U1, wenn Sie aus einem EU- oder EFTA-Staat kommen.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
Sie haben Kinder, für die Sie sorgen und die jünger als 25 Jahre alt sind.
Ihr versicherter Verdienst beträgt nicht mehr als 3797 Franken.
Sie haben einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent.
Wie lang bekomme ich Arbeitslosengeld?
Beitragszeiten | Alter/Unterhaltspflicht | Bedingungen | Taggelder |
---|---|---|---|
12 bis 24 | bis 25 ohne Unterhaltspflicht | 200 | |
12 bis <18 | ab 25 | 2601 | |
12 bis <18 | mit Unterhaltspflicht | 2601 | |
18 bis 24 | ab 25 | 4001 | |
18 bis 24 | mit Unterhaltspflicht | 4001 | |
22 bis 24 | ab 55 | 5201 | |
22 bis 24 | ab 25 | Bezug einer Invalidenrente, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% entspricht | 5201 |
22 bis 24 | mit Unterhaltspflicht | Bezug einer Invalidenrente, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% entspricht | 5201 |
Beitragsbefreit | 90/1802 |
Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz
Grenzgängerinnen und Grenzgänger
frühestens im Monat, in dem sie Ihr 60. Altersjahr erreichen, ausgesteuert worden sein
mindestens 20 Jahre in der AHV versichert gewesen sein, davon mindestens fünf Jahre nach dem 50. Geburtstag
gearbeitet haben und dabei ein Einkommen von jährlich mindestens 75 Prozent der AHV-Höchstrente verdient haben (Stand 2024: 22 050 Franken) oder Anspruch auf Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in Höhe dieses Betrags gehabt haben
in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA leben
Grundausgaben haben, die Ihre anrechenbaren Einnahmen übersteigen (gesetzlich festgelegte Grenzen).