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Information über die Nationalratswahlen für die Kantone und die Gruppierungen, die Kandidatinnen und Kandidaten stellen
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Der Bundesrat stellt den Kantonen ein Kreisschreiben mit Anleitungen zur Organisation der Wahlen zu (Meldungen, Auszählung der Wahlzettel, Ermittlung des Wahlergebnisses usw.)
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Die Bundeskanzlei veröffentlicht einen Leitfaden mit Informationen für die Gruppierungen, die kandidieren wollen. Der Leitfaden enthält nützliche Informationen über die Wahlen (Kandidaturen, Regeln, die es einzuhalten gilt usw.)
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Der Bundesrat stellt den Kantonen ein Kreisschreiben mit Anleitungen zur Organisation der Wahlen zu (Meldungen, Auszählung der Wahlzettel, Ermittlung des Wahlergebnisses usw.)
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Frist für die Eintragung ins Parteienregister
Die Parteien können sich in das Parteienregister, das die Bundeskanzlei führt, eintragen lassen. Diese Eintragung ist nicht zwingend, sie bringt den Parteien jedoch administrative Erleichterungen.
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Anmeldung zu den Nationalratswahlen
Bis zum 1. März muss jeder Kanton der Bundeskanzlei mitteilen, bis wann die Wahlvorschläge für den Nationalrat eingereicht werden. Der Termin muss auf einen Montag im August 2023 festgesetzt werden. Keine solche Mitteilung zu machen brauchen Kantone, die Anspruch auf nur einen Sitz im Nationalrat haben und deren Gesetzgebung die stille Wahl nicht vorsehen.
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Bereinigung des Parteienregisters
Bis zum 1. Mai 2023 müssen die im Parteienregister eingetragenen Parteien allfällige Änderungen am Registereintrag melden (Statuten, Name und Sitz der Partei, Name und Adresse der Personen, die die Partei auf nationaler Ebene leiten). Wenn sie dies unterlassen, können sie nicht mehr von den administrativen Erleichterungen profitieren.
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Anmeldeschluss für die Nationalratswahlen in den Kantonen mit Proporzwahl
Die Kantone legen den Anmeldeschluss für die Nationalratswahlen auf einen Montag im August fest.
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Bereinigung der Wahlvorschläge in Kantonen mit Proporzwahl
Der Kanton prüft die Wahlvorschläge und legt fest, bis wann Parteien und Kandidierende die notwendigen Anpassungen vornehmen können.
Bis zum zweiten folgenden Montag – oder auch bis zum ersten folgenden Montag, wenn das kantonale Recht die kürzere Frist vorsieht – müssen alle Anpassungen eingereicht werden. Wahlvorschläge, die nicht rechtzeitig bereinigt werden, sind ungültig. Die definitiven Wahlvorschläge werden Listen genannt.
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Versand der Anleitung zu den Nationalratswahlen an die Kantone
Im September stellt die Bundeskanzlei die Anleitung zu den Nationalratswahlen den Kantonen mit Proporzwahl zu. Die Kantone werden diese Anleitung zusammen mit den Wahlunterlagen an die Stimmberechtigten verschicken.
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Wahlanmeldeschluss in Kantonen mit Majorzwahl, deren Gesetzgebung die stille Wahl ermöglicht
Die Kantone mit Majorzwahl können im kantonalen Recht die stille Wahl vorsehen für den Fall, dass der zuständigen Behörde nur eine einzige gültige Kandidatur eingereicht wird. In diesen Kantonen müssen die Wahlvorschläge bis 4. September 12.00 Uhr eingereicht werden.
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Versand der Unterlagen zu den Nationalratswahlen
Die Kantone stellen den Wahlberechtigten die Wahlunterlagen spätestens drei, jedoch frühestens vier Wochen vor der Wahl zu. Den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern werden die Unterlagen frühestens eine Woche vor dem offiziellen Versand verschickt. Für weitere Informationen: Wahlunterlagen
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Statistische Auswertung der Listen und der Kandidaturen für die Nationalratswahlen
Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht auf seiner Seite Nationalratswahlen 2023 , eine Auswertung der Listen und Kandidaturen nach Parteien.
Diese Informationen werden durch zahlreiche Grafiken, Tabellen und maschinenlesbare Daten ergänzt.
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Wahltag: Ergebnisse live
Verfolgen Sie den Ausgang der National- und Ständeratswahlen nach Kanton auf der offiziellen Seite ch.ch/wahlen 2023! Auf der Spezialseite Wahlen.admin.ch/de des Bundesamts für Statistik und auf der Plattform des Bundes Open Government Data finden Sie zudem zahlreiche, laufend aktualisierte Grafiken und Daten.
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Veröffentlichung der Ergebnisse der Nationalratswahlen im kantonalen Amtsblatt
Spätestens 8 Tage nach der Wahl veröffentlichen die Kantone die Ergebnisse aller Kandidatinnen und Kandidaten und aller Listen im kantonalen Amtsblatt.
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Fristen für Beschwerden gegen die Nationalratswahlen
- Allfällige Wahlbeschwerden müssen spätestens 3 Tage nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber 3 Tage nach der Veröffentlichung der Wahlergebnisse im kantonalen Amtsblatt eingereicht werden, und zwar mit eingeschriebenem Brief an die Kantonsregierung.
- Die Kantonsregierung entscheidet innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Beschwerde.
- Gegen die Entscheide der Kantonsregierung kann wiederum innert dreier Tage nach Eröffnung des Entscheids beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden.
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Bericht des Bundesrates an den Nationalrat und Veröffentlichung im Bundesblatt
Die Ergebnisse der Nationalratswahlen werden im Bundesblatt und auf der Seite der Bundeskanzlei veröffentlicht.
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Konstituierende Sitzung des Nationalrats
Am 4. Dezember 2023 versammeln sich die Mitglieder des Nationalrats zu ihrer ersten Sitzung. Gleichentags legen sie den Eid oder das Gelübde ab.
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Wahl des Bundesrats und der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten
Alle vier Jahre führt das Parlament Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates durch und wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Gleichentags wählt die Bundesversammlung auch die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten sowie die Vize-Präsidentin oder den Vizepräsidenten.