
Die Schweizer Behörden online
EU-27*/EFTA**-Bürgerinnen und -Bürger | Drittstaaten-Angehörige |
*EU-27 besteht aus folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen Portugal, Republik Tschechien, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern. **EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz |
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Für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung kontaktieren Sie bitte die für Ihren Wohnort zuständige kantonale Migrationsbehörde.
Das Gesuch um Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung kann frühestens drei Monate und spätestens zwei Wochen vor Ablauf bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Dazu müssen der Ausländerausweis, ein gültiger Pass (gültig mindestens drei Monate über das Verfalldatum des Ausländerausweises) und (sofern vorhanden) die Verfallsanzeige des kantonalen Migrationsamtes mitgebracht werden.
Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen bei Ihrer Wohngemeinde.