Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz: Gesuch und Erneuerung

Suche

Zum Inhalt springen
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen Zur Sprachauswahl springen Zur Sprachauswahl springen Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
de
Sprachwechsler öffnen
Loading...
    Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
    • Alle Themen
    • Ausweise und Dokumente
    • Aufenthaltsbewilligungen
    Alle Themen
    Ausweise und Dokumente
    Aufenthaltsbewilligungen

    Schweizerische Aufenthaltsbewilligungen

    Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten wollen, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Anlei­tung, wie man eine Aufenthalts­bewilligung bekommt.

    Aktuell

    Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine vertrieben wurden, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Alle wichtigen Informationen dazu liefert das Staatssekretariat für Migration - auch in ukrainischer Sprache.

    Alle Themen

    Dank dem Freizügigkeitsabkommen sind Einreise und Aufenthalt in der Schweiz für Bürgerinnen und Bürger der EU- und der EFTA-Staaten massiv erleichtert. Für Personen aus andern Ländern (Drittstaaten) sind die Bestimmungen restriktiver. Je nach Grund und Dauer Ihres Aufenthalts in der Schweiz benötigen Sie einen anderen Aufenthaltstitel.

    Personen aus den EU-27*/EFTA**

    Personen aus Drittstaaten

    • Ausweis L EU/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)

    • Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)

    • Ausweis C EU/EFTA (Niederlassungsbewilligung)

    • Ausweis Ci EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)

    • Ausweis G EU/EFTA (Grenzgängerbewilligung)

    • Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)

    • Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)

    • Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige)

    • Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)

    • Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)

    • Ausweis F (vorläufig aufgenommene Ausländer/innen)

    • Ausweis N (Asylsuchende)

    • Ausweis S (vorübergehender Schutz an Schutzbedürftige)

    * Die EU-27 umfasst folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

    ** EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.

    Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung benötigen, kontaktieren Sie bitte die kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörde ihres Wohnortes.

    Die Voraussetzungen, die Sie für den Erhalt der Bewilligung erfüllen müssen, variieren je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, der Dauer und des Grundes für den Aufenthalt. Auf ch.ch finden Sie weitere Informationen zum Thema auf den Seiten Als Ausländer in der Schweiz arbeiten und Aufenthalt in der Schweiz ohne Arbeit.

    Sie müssen Ihr Gesuch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Im Kanton Genf ist es anders: Dort wenden Sie sich bitte an den Kanton.

    • Keine Ergebnisse

    Dem Gesuch sind die folgenden Dokumente beizulegen:

    • aktuelle Bewilligung

    • Pass des Herkunftsstaates (dieser muss mindestens drei Monate über das Ende der Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein)

    • Anzeige der kantonalen Migrationsbehörde, dass die Bewilligung ausläuft (falls Sie eine Anzeige bekommen haben)

    Das Gesuch um Verlängerung können Sie frühestens drei Monate und müssen Sie spätestens zwei Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit einreichen.

    Haben Sie Ihre Bewilligung verloren oder wurde sie Ihnen gestohlen, so melden Sie das der Polizei. Die Polizei erstellt einen Verlustschein.

    Hier können Sie einen Polizeiposten suchen.

    Begeben Sie sich anschliessend auf die Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde und nehmen Sie ihren Pass, ein Passfoto und den Verlustschein mit. Sie müssen die Kosten für die Ausstellung eines Duplikats oder einer neuen Bewilligung bezahlen. Diese Kosten variieren.

    Wenn eine verschwundene Bewilligung wieder zum Vorschein kommt, müssen Sie diese bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde annullieren lassen.

    Wenn Sie ihre Aufenthaltsbewilligung im Rahmen eines Familiennachzugs bekommen haben und Sie sich von der Person, die der Grund für ihre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ist, scheiden lassen oder diese Person stirbt, kann es sein, dass Ihre Bewilligung nicht verlängert wird.

    Wenn Sie jedoch eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben, können Sie in der Schweiz bleiben.

    Die Möglichkeit, in der Schweiz zu bleiben, besteht unter bestimmten Vor­aus­setzungen auch für Personen mit einem Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung):

    Staatsangehörige der EU/EFTA

    Sie können eine Aufenthaltsbewilligung auf Ihren Namen beantragen, falls Sie erwerbstätig sind oder über genügend finanzielle Mittel verfügen, um für sich selbst zu sorgen.

    Drittstaatsangehörige

    Sie können Ihren Aufenthaltstitel verlängern lassen, wenn:

    • Sie während mindestens drei Jahren mit Ihrem (schweizerischen oder ausländischen) Partner verheiratet waren und zusammengelebt haben,

    • Sie in der Schweiz gut integriert sind (guter Leumund; gute mündliche Sprachkompetenzen; Willen, zu arbeiten oder zu studieren), oder

    • eine Verlängerung des Aufenthalts in der Schweiz aus wichtigen persönlichen Gründen angezeigt ist (z. B. stark erschwerte soziale Reintegration im Herkunftsland oder eheliche Gewalt).

    Weitere Informationen zu den Aufenthaltsbewilligungen bekommen Sie bei den kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden.

    Das Staatssekretariat bietet FAQ zu den Aufenthaltsbewilligungen für die Schweiz an.

    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

    Über ch.ch Kontakt
    Youtube Link Twitter Link
    Rechtliches
    Alle Themen
    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden
    Über ch.ch Kontakt
    Youtube Link Twitter Link
    Rechtliches
    Youtube Link Twitter Link