Personen aus den EU-27*/EFTA** | Personen aus Drittstaaten |
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aktuelle Bewilligung
Identitätskarte oder gültiger Pass des Herkunftslandes (Wenn Sie aus einem Staat von ausserhalb der EU/EFTA stammen, muss der Pass mindestens drei Monate länger als die Aufenthaltsbewilligung gültig sein)
Anzeige der kantonalen Migrationsbehörde, dass die Bewilligung ausläuft (falls Sie eine Anzeige bekommen haben)
Staatsangehörige der EU/EFTA
Drittstaatsangehörige
Sie während mindestens drei Jahren mit Ihrem (schweizerischen oder ausländischen) Partner verheiratet waren und zusammengelebt haben,
Sie in der Schweiz gut integriert sind (sie respektieren die öffentliche Ordnung; haben gute mündliche Sprachkompetenzen; und arbeiten oder sind in Ausbildung),
eine Verlängerung des Aufenthalts in der Schweiz aus wichtigen persönlichen Gründen angezeigt ist (z. B. stark erschwerte soziale Reintegration im Herkunftsland oder eheliche Gewalt).