Abstimmungen: Nötige Mehrheit für die Annahme einer Vorlage

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    Volksmehr und Ständemehr

    Eine Abstimmungsvorlage ist angenommen, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Bei Verfassungsänderungen muss zusätzlich die Mehrheit der Kantone zustimmen. 

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    Bei einer Abstimmung über ein Gesetz oder über gewisse Staatsverträge genügt das Volksmehr. Es ist also angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmenden Ja dazu sagt.

    Bei einer Abstimmung über die Verfassung oder gewisse, wichtige Staatsverträge braucht es ein sogenanntes doppeltes Mehr. Eine solche Vorlage ist angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmenden Ja dazu sagt (Volksmehr) und auch die Mehrheit der Kantone zustimmt (Ständemehr).

    Für das Ständemehr werden die Abstimmungsresultate der einzelnen Kantone gezählt. Hat in einem Kanton eine Mehrheit der Stimmenden Ja gestimmt, so zählt die Standesstimme dieses Kantons als Ja. Ständemehr bedeutet, dass eine Mehrheit der Kantone Ja gestimmt hat. Die Standesstimmen der früheren Halbkantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden zählen je als halbe Stimme.

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