Geht es um ein fakultatives Referendum (beispielsweise eine Gesetzesänderung), dann ist die Vorlage angenommen, wenn mehr Stimmende ein «Ja» als ein «Nein» auf den Stimmzettel schreiben (oder ankreuzen).
Geht es um ein obligatorisches Referendum (beispielsweise eine Verfassungsänderung), dann spielen auch die Kantone eine Rolle. Die Vorlage ist angenommen, wenn sowohl mehr Stimmende ein «Ja» als ein «Nein» auf den Stimmzettel schreiben (oder ankreuzen) (Volksmehr) als auch eine Mehrheit der Kantone zustimmt (Ständemehr).
Für das Ständemehr werden die Abstimmungsresultate in den einzelnen Kantonen betrachtet. Hat in einem Kanton eine Mehrheit «Ja» gestimmt, so ist auch die Standesstimme dieses Kantons ein «Ja». Ständemehr bedeutet, dass eine Mehrheit der Standesstimmen erreicht ist.
Doch Achtung: Beim Ermitteln des Ständemehrs zählen die Standesstimmen der früheren Halbkantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden je nur halb.
Wenn die Mehrheit der Stimmenden und der Kantone «Ja» zu der vorgelegten Initiative als auch zum Gegenvorschlag stimmt, kommt eine spezielle Regelung zur Anwendung. Entscheidend ist dann die sog. Stichfrage: Als dritte Frage auf dem Stimmzettel wird die/der Abstimmende gefragt, welche Vorlage er vorzieht, wenn beide Vorlagen angenommen werden. In Kraft tritt bei Anwendung der Stichfrage jene Vorlage, die bei der Stichfrage von einer Mehrheit der Stimmenden und der Kantone (Ständemehr) vorziehen.
Wer nur die Stichfrage nicht beantwortet, legt nur bezüglich der Stichfrage leer ein. Er überlässt einen möglichen Stichentscheid damit den anderen Stimmenden. Die restliche Stimmabgabe zur Initiative und zum direkten Gegenentwurf bleibt dennoch gültig.
Ein Abstimmungsresultat ist gültig, auch wenn die Stimmbeteiligung tief ist. Es muss also kein Quorum, keine Mindest-Stimmbeteiligung erreicht werden.