- Sie haben kein Kündigungsrisiko. 
- Sie können das Haus oder die Wohnung im Gebäude im Rahmen der geltenden Rechtsregeln beliebig verändern (geltende Bauordnung der Gemeinde/des Kantons, oder des Stockwerkeigentums). 
- Ihr eingesetztes Sparguthaben ist im Haus oder in der Wohnung gebunden. 
- Wer in seinem Eigenheim wohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Auf der anderen Seite sind die Hypothekarzinsen vollständig und die Ausgaben für den Unterhalt teilweise abzugsfähig. 
- In vielen Kantonen bezahlen Sie Liegenschaftssteuer (auch Grund- oder Grundstücksteuer genannt): 
- Handänderungssteuer: in der Regel wird sie beim Erwerb eines Grundstücks erhoben 
- Wer Eigentümerin oder Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes ist, muss dieses in der Steuerklärung deklarieren und bezahlt dafür Vermögenssteuer auf Liegenschaften 
- Bei einem Verkauf muss allenfalls Grundstückgewinnsteuer bezahlt werden