Sie haben kein Kündigungsrisiko.
Sie können das Haus oder die Wohnung im Gebäude im Rahmen der geltenden Rechtsregeln beliebig verändern (geltende Bauordnung der Gemeinde/des Kantons, oder des Stockwerkeigentums).
Ihr eingesetztes Sparguthaben ist im Haus oder in der Wohnung gebunden.
Wer in seinem Eigenheim wohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Auf der anderen Seite sind die Hypothekarzinsen vollständig und die Ausgaben für den Unterhalt teilweise abzugsfähig.
In vielen Kantonen bezahlen Sie Liegenschaftssteuer (auch Grund- oder Grundstücksteuer genannt):
Handänderungssteuer: in der Regel wird sie beim Erwerb eines Grundstücks erhoben
Wer Eigentümerin oder Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes ist, muss dieses in der Steuerklärung deklarieren und bezahlt dafür Vermögenssteuer auf Liegenschaften
Bei einem Verkauf muss allenfalls Grundstückgewinnsteuer bezahlt werden