Immobilienerwerb durch Ausländerinnen und Ausländer
Es steht nicht jeder ausländischen Person frei, in der Schweiz Wohneigentum zu erwerben. Wollen sie eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kaufen, brauchen gewisse Ausländerinnen und Ausländer dafür eine Bewilligung.
Gut zu wissen
Der Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks in der Schweiz verschafft keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung.