Ruhezeiten in der Schweiz
Das können sie bei Ruhestörung tun
Gründe für eine Mietzinsreduktion
Wenn der Referenzzinssatz gesenkt wird. Aktuell beträgt er 1,5%,
Wenn Ihr Mietverhältnis auf einem höheren als dem aktuellen Referenzzinssatz basiert,
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie innerhalb von 30 Tagen nachdem Sie in Ihre Wohnung eingezogen sind, eine Überprüfung verlangen so beispielsweise, wenn Sie feststellen, dass Sie mindestens 10% mehr bezahlen als die Vormieterschaft,
Wenn der Gebrauch der Wohnung wegen eines Mangels beeinträchtigt ist. Beispiele sind ein nicht funktionierender Backofen, eine zu tiefe Raumtemperatur oder ein Umbau im Gebäude oder Lärmbelästigung.
So verlangen Sie eine Mietzinsreduktion
Die Preise allgemein steigen (Teuerung),
der Referenzzinssatz angehoben worden ist,
die Unterhalts- und Betriebskosten angestiegen sind (zum Beispiel die Verwaltungskosten oder Liegenschaftssteuern),
grössere Umbauten oder Renovationen mit Verbesserungen gemacht wurden.
So muss Sie die Vermieterschaft informieren
Sie muss Ihnen die Erhöhung auf einem offiziellen Formular mitteilen und begründen.
Sie kann den Mietzins erst auf den nächsten Kündigungstermin anheben.
Die Erhöhung muss mindestens 10 Tage vor Beginn der ordentlichen Kündigungsfrist bei Ihnen eintreffen.
So berechne ich die Mietzinserhöhung
Schwerer Mangel: wenn die Wohnung praktisch unbewohnbar ist, z.B. wegen eines Wasserrohrbruchs. Bei solch schwerwiegenden Fällen kann die Mieterschaft unter Umständen den Mietvertrag ausserordentlich kündigen.
Mittlerer Mangel: Die Wohnung ist zwar bewohnbar, aber die Brauchbarkeit vermindert, z.B. bei einem defekten Kühlschrank.
Kleiner Mangel: defekte Sicherungen, Glühbirnen oder abgenutzte Dichtungen. Kleine Mängel müssen Mieterinnen und Mieter in der Regel selber beheben und bezahlen.
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Was tun bei einem Mangel
einen mittleren Mangel selbst beseitigen lassen. Das heisst z.B. den Heizungsservice beauftragen und der Vermieterschaft die Rechnung zukommen lassen.
den Mietzins hinterlegen (bei einer vom Kanton angegebenen Stelle) und eine Mietzinsreduktion beantragen. Dabei sind einige Bedingungen und Formalitäten zu beachten. Die Schlichtungsbehörde kann Sie unterstützen. Mit der Hinterlegung gilt der Mietzins als bezahlt.
Kantonale Schlichtungsbehörde: Informationen, Beratung, Vorlagen