Was sollte im Mietvertrag stehen?
Die Namen der Mietparteien:
- Bei Familienwohnungen ist es sinnvoll, auch die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner zu erwähnen.
- Bei Wohngemeinschaften oder im Konkubinat haften alle aufgeführten Personen solidarisch für den Mietzins.Die sogenannte «Mietsache», meist eine Wohnung inklusive dazugehörende Räume wie Estrich und Keller, Mitbenützung der Waschküche etc.
Die Mietdauer: Es gibt befristete und unbefristete Verträge. Die meisten werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; beide Parteien haben in diesem Fall das Recht – unter Berücksichtigung gewisser Regeln – den Vertrag zu künden.
Kündigungsfristen und –termine.
Monatlicher Mietzins und Nebenkosten: Werden im Mietvertrag die Nebenkosten nicht ausgeführt, können Sie davon ausgehen, dass sie im Mietzins inbegriffen sind.
Was kann im Mietvertrag stehen?
Mietzinsdepot, auch Kaution genannt: Müssen Sie nur dann bezahlen, wenn im Vertrag verlangt und beträgt bei Wohnräumen maximal drei Monatsmieten.
Weitere individuelle Vereinbarungen wie zum Beispiel eine Regelung, ob ein Haustier gehalten werden darf.
Die Hausordnung: Sie regelt das Zusammenleben der Mietparteien (Nachtruhe, Benützung Waschmaschine etc.).
Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB)
Vorlage für einen Mietvertrag
Streit um das Mietverhältnis
Wenn Sie sich weigern, die Einzelheiten der Untervermietung bekannt zu geben.
Wenn Sie die Wohnung überteuert vermieten. Bei einer möblierten Wohnung dürfen Sie wegen der Abnützung der Einrichtung einen Aufschlag von maximal 20 Prozent verrechnen. Ansonsten sollten Sie nur so viel verrechnen, wie Sie selber zahlen (inkl. Nebenkosten).
Wenn der Vermieterin durch die Untermiete ein wesentlicher Nachteil entsteht. Wenn zum Beispiel ein Zimmer in einem ruhigen Haus als Übungsraum einer Band genutzt wird.
Vorlage für einen Untermietvertrag
Kündigung durch Mieterinnen oder Mieter
Kündigung durch vermietende Partei
Pacht eines Restaurants, einer Bar, eines Hotels
Pacht eines Schrebergartens zur Nutzung
Pacht eines landwirtschaftlichen Grundstückes
Pacht eines Unternehmens
Kantonale Schlichtungsbehörde: Informationen, Beratung, Vorlagen