Wahlbestechung, Wahlfälschung und Stimmenfang sind verboten. Hier erfahren Sie, welche Strafen drohen, und was bei Wahlen und Abstimmungen sonst noch verboten ist.
Hinweis
Umgangssprachlich ist auch von «Stimmenfang» die Rede, wenn beispielsweise jemand im Wahlkampf zu grosse Versprechen macht. Dies ist aber nicht Stimmenfang im rechtlichen Sinn und auch nicht verboten.