Abstimmungshilfen wie Wanderurnen oder Stellvertretung

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    Abstimmungshilfen

    In einigen Kantonen wird den Stimmberechtigten das Abstimmen und Wählen mit den folgenden Möglichkeiten leichter gemacht: mit Wanderurnen und mit der Stimmabgabe durch Stellvertretung.

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    In einigen Kantonen gibt es heute Wanderurnen. Diese Möglichkeit können alle Stimmberechtigten nutzen, doch richtet sich das Angebot besonders an Menschen, die wegen einer Behinderung oder aus anderen Gründen dauerhaft nicht in der Lage sind, Ihre Stimme selber im Stimmlokal abzugeben.

    Die Urnen werden nach einem festgelegten Zeitplan in den Gemeinden und auch in den Spitälern und den Alters- und Pflegeheimen aufgestellt. In einigen Kantonen holt jemand vom Wahlbüro die Wahlzettel von Betagten und Menschen mit einer Behinderung auf Anfrage auch bei diesen zu Hause ab.

    Wenn Sie mehr über solche besonderen Möglichkeiten wissen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde.

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    In einigen Kantonen ist die Stimmabgabe durch Stellvertretung möglich; das heisst, dass Sie eine andere Person damit beauftragen können, Ihren Stimmzettel in die Urne zu werfen.

    Achtung: Ausfüllen darf eine dritte Person Ihren Stimmzettel nur, wenn Sie selber nicht schreiben können.

    Wenn Sie mehr über solche besonderen Möglichkeiten wissen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde

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