Was passiert bei schweren Delikten?
Was tun bei leichteren Delikten?
Die Polizei ermittelt, was passiert ist und überweist dann das Verfahren an die Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird und untersucht dann den Fall.
Kommt der Fall vor Gericht, trägt die Staatsanwaltschaft die Anklage vor. Die beschuldigte Person kann sich verteidigen.
Das Gericht bzw. die Richterin oder der Richter hört zu, nimmt allenfalls weitere Beweise ab und fällt am Schluss das Urteil.
Die verurteilte Person kann das Urteil mit einem Rechtsmittel anfechten (Einsprache, Berufung, Beschwerde oder Rekurs). Es ist empfehlenswert, sich dabei von einer Fachperson beraten zu lassen.
Wenn Sie eine Strafanzeige eingereicht haben, können Sie bei den Strafverfolgungsbehörden nachfragen, ob auf die Anzeige hin ein Strafverfahren eingeleitet und wie es erledigt wird.
Weitere Infos
Anzeige erstatten, ja oder nein? (feel-ok.ch) Informationen für Jugendliche
Bitte misch dich ein! | Schweizerische Kriminalprävention (skppsc.ch) Was sie im Ernstfall tun können
Whistleblower-Meldestelle (Eidgenössische Finanzkontrolle)