In der Schweiz gibt es drei verschiedene Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung.
Errungenschaftsbeteiligung
Wenn die Eheleute keinen Ehevertrag abschliessen, gilt der ordentliche Güterstand der sogenannten Errungenschaftsbeteiligung.
Konkret bedeutet dies:
Beide Eheleute bleiben Eigentümerin und Eigentümer der Güter, die sie vor der Heirat besassen und die sie während der Ehe geschenkt erhalten oder erben (das sogenannte Eigengut)
Die Eheleute verwalten die Ersparnisse („Errungenschaft“, z.B. Gehalt, Zinsen), die sie während der Ehe erzielen, unabhängig voneinander.
Bei einer Trennung oder Scheidung, im Todesfall oder bei Gründung eines neuen Güterstandes werden die Errungenschaften zwischen den Eheleuten je zur Hälfte geteilt. („Auflösung des Güterstandes“)
Gütergemeinschaft
Entscheiden die Eheleute, ihre Vermögen zusammenzulegen, so müssen sie einen Ehevertrag abschliessen.
Falls Sie sich für die Gütergemeinschaft entscheiden, müssen Sie einen Ehevertrag in der Form der öffentlichen Urkunde, die in der Regel von einer Notarin oder einem Notar verfasst ist, unterzeichnen.
In diesem Fall wird das Vermögen gemeinsam verwaltet und bei Scheidung oder Trennung je zur Hälfte auf die beiden Eheleute aufgeteilt.
Gütertrennung
Wenn die Eheleute ihre Vermögen getrennt behalten wollen, müssen sie einen Ehevertrag abschliessen.
Falls Sie sich für die Gütertrennung entscheiden, müssen Sie einen Ehevertrag in der Form der öffentlichen Urkunde, die in der Regel von einer Notarin oder einem Notar verfasst ist, unterzeichnen.
In diesem Fall werden die Vermögen nicht zusammengelegt, und im Fall einer Scheidung oder Trennung gibt es nichts zu verteilen.
Unabhängig vom gewählten Güterstand werden alle verheirateten und eingetragenen Paare gemeinsam besteuert. Sie müssen gemeinsam eine Steuererklärung ausfüllen.
Für spezifische Fragen zum Güterstand und zum Ehevertrag wenden Sie sich an eine Anwältin, einen Anwalt, eine Notarin oder einen Notar Ihrer Wahl.
Für Fragen zur Steuererklärung nach der Heirat wenden Sie sich an die Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons.
Für Fragen zu den Sozialversicherungen wenden Sie sich an die AHV-Ausgleichskasse, Ihre Pensionskasse und die Einrichtung, bei der Sie Ihre 3. Säule aufbauen.
Weitere Informationen zu Scheidung und Erbschaft finden Sie auf den spezifischen Seiten dieses Portals.
Der Leitfaden Berufliche Vorsorge bei Scheidung enthält zusätzliche Informationen für verheiratete und eingetragene Paare.
Auf der Seite Heirat finden Sie Informationen zum Eheschliessungsverfahren und zur Namenswahl.
Auf der Seite Eingetragene Partnerschaft finden Sie spezifische Informationen zu dieser Art von Verbindung.