Wenn Sie befürchten, von einer verstorbenen Person Schulden zu erben, oder wenn Sie von einer Person ganz einfach nichts erben möchten, können Sie ein Erbe ausschlagen.
Gut zu wissen
Nimmt eine Erbin oder ein Erbe vor der Erbteilung aus einer Erbschaft Gegenstände der Erbschaft an sich (ausgenommen sind Gegenstände ohne Wert), oder nimmt sie oder er eine Handlung vor, die nicht zur einfachen Verwaltung der zum Nachlass gehörenden Gegenstände gehört, verliert sie oder er das Recht, das Erbe auszuschlagen.