Ausländerinnen und Ausländer können sich in der Schweiz aufhalten, um hier zu studieren, von ihrer Rente zu leben oder ihren Lebensabend zu geniessen. Dazu müssen sie aber gewisse Voraussetzungen erfüllen, die je nach ihrer Staatsangehörigkeit verschieden sind.
Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten wollen, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung.
Ausländische Personen müssen sich für die Einreise in die Schweiz ausweisen können. Die dafür benötigten Dokumente hängen von der Staatszugehörigkeit oder besonderen Umständen ab.
Bestimmte ausländische Staatsangehörige können ohne Visum nicht in die Schweiz einreisen. Bestimmte Staatsangehörige aussereuropäischer Länder, die in der Schweiz wohnen, benötigen für eine Reise ins Ausland ein Visum.
Vielleicht leben Sie in der Schweiz, aber Ihre Familie lebt im Ausland. Unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Familie ebenfalls in die Schweiz kommen lassen.
Die Schweiz kann verfolgten Menschen Asyl gewähren. Wie reicht man ein Gesuch ein, um als Flüchtling anerkannt zu werden?