Eine politische Partei gründen oder einer bestehenden Partei betreten.

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    Wie kann man einer bestehenden politischen Partei beitreten oder eine politische Partei gründen?

    Wie kann man einer bestehenden politischen Partei beitreten oder eine politische Partei gründen?

    Alles, was man wissen muss, um eine politische Partei zu gründen oder um einer bestehenden Partei beizutreten.

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    Um einer bestehenden politischen Partei beizutreten, braucht es keine besonderen Formalitäten. Man muss nur die Partei, der man beitreten will, kontaktieren und die Anweisungen zum Beitritt befolgen. Einige Parteien bieten die Möglichkeit zu einem Gespräch an, um Fragen zu beantworten. Man kann sich in einer Partei auf mehrere Arten engagieren. So kann man bei einigen Parteien Passivmitglied werden und einen ersten Eindruck zu gewinnen. Mitglieder zahlen in der Regel einen Jahresbeitrag, der von der Partei festgelegt wird. Die Höhe des Beitrags ist von der Region, der Partei und der individuellen finanziellen Situation abhängig.

    In der Schweiz steht es jeder Person frei, eine Partei zu gründen. Das Vorgehen ist einfach. Am üblichsten ist die Form des Vereins. Die betreffenden Bestimmungen sind im Zivilgesetzbuch zu finden. Ein Verein bzw. in diesem Fall die Partei muss in den Statuten schriftlich Folgendes festlegen: Zweck (politische Ausrichtung), Finanzierung und Organisation (Parteiorgane). Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die Partei auf der Ebene Gemeinde, Kanton oder Bund oder auf verschiedenen Stufen gleichzeitig aktiv ist.

    Wenn Sie Ihre Partei nicht als Verein gründen, handelt es sich um eine einfache Gesellschaft. Das heisst, dass alle Mitglieder für allfällige Parteischulden mit ihrem gesamten Vermögen unbegrenzt haften.

    Zivilgesetzbuch – Art. 60 ff.: Vereine

    Parteien, die auf Bundesebene oder in mindestens drei Kantonsparlamenten vertreten sind, können von gewissen administrativen Erleichterungen profitieren, wenn sie sich bei der Bundeskanzlei ins Parteienregister eintragen lassen. Der Eintrag ist nicht obligatorisch.

    • Eintrag ins Parteienregister

    • Anmeldung zum Eintrag ins Parteienregister des Bundes

    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

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