Das Schweizer Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Ständerat und dem Nationalrat.
Im Ständerat hat jeder Kanton zwei Vertreterinnen oder Vertreter mit Ausnahme der Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Obwalden und Nidwalden. Diese sechs Kantone haben Anspruch auf nur einen Ständeratssitz.
Im Nationalrat hingegen hängt die Anzahl Sitze von der Wohnbevölkerung des Kantons ab. Je höher die Bevölkerungszahl eines Kantons, desto mehr Nationalratssitze kommen ihm zu.
Ausführliche Informationen zur Sitzverteilung in den beiden Kammern finden Sie auf der Seite Anzahl Parlamentssitze.
Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier erhalten ein Jahresgehalt für die Vorbereitung, Entschädigungen für verschiedene Spesen sowie Sozialversicherungsbeiträge.
Näheres über das Gehalt der Parlamentsmitglieder finden Sie auf der Seite Das Schweizer Parlament.
Die Parlamentsmitglieder sind für vier Jahre gewählt. Eigentlich können sie so oft zur Wahl antreten, wie sie wollen. Die Kantone können aber die Anzahl Wiederwahlen für den Ständerat begrenzen. Auch die politischen Parteien können die Anzahl Wiederkandidaturen für das eidgenössische Parlament limitieren. Beispielsweise können im Kanton Jura Ständerätinnen und Ständeräte nur zwei Mal in Folge zur Wiederwahl antreten.
Weitere Informationen: Geschichte der eidgenössischen Wahlen
Nützliche Antworten auf diese Fragen und Kontakte finden Sie auf den Seiten Für den Nationalrat kandidieren und Für den Ständerat kandidieren?
Wenn Sie die Wählbarkeitskriterien sowohl für den Nationalrat als auch für den Ständerat erfüllen, können Sie für beide Ämter kandidieren. Nach der Bundesverfassung können Sie allerdings nicht beide Ämter ausüben. Sollten Sie also in beide Kammern gewählt werden, so müssen Sie sich für eines der beiden Mandate entscheiden.
Ja, wenn eines der beiden Bürgerrechte, die Sie besitzen, das schweizerische ist und Sie die Wählbarkeitskriterien erfüllen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Schweizerin oder Schweizer im Ausland leben, können Sie nicht in allen Kantonen zu den Ständeratswahlen antreten.
Mehr erfahren Sie auf folgenden Seiten:
Nein. Welche Voraussetzungen Sie für Stimm- und Wahlrecht erfüllen müssen, erfahren Sie auf der entsprechenden Seite unseres Portals.
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Dieses Alter muss spätestens am Wahltag (in diesem Fall am 22. Oktober 2023) erreicht werden. Ein Höchstalter sieht die Bundesverfassung hingegen nicht vor.
Nein, Sie können sich auch in den Nationalrat wählen lassen, ohne vorher politisch aktiv gewesen zu sein. Weitere Informationen:
Nein. Das ist ausgeschlossen. Für ein und dieselbe Nationalratswahl darf niemand auf mehreren Listen kandidieren.
In der Regel können Sie nur die Personen in den Nationalrat wählen, die in Ihrem Kanton offiziell kandidieren. Es gibt allerdings Kantone, in denen es für die Kandidatur kein Verfahren gibt. Diese Kantone sind Uri, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Und in diesen Kantonen muss man nicht kandidieren, die Wählerinnen und Wähler können jede Person wählen, die auf Bundesebenen wählbar ist.
Nein. Sie können nur die Kandidatinnen und Kandidaten wählen, die sich im Kanton zur Wahl stellen, in dem Sie stimmberechtigt sind.
Es gibt allerdings Kantone, in denen es für die Kandidatur kein Verfahren gibt. Diese Kantone sind Uri, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Und in diesen Kantonen muss man nicht kandidieren, die Wählerinnen und Wähler können jede Person wählen, die auf Bundesebenen wählbar ist.
Ausführliche Informationen über die Frauenvertretung im Nationalrat und im Ständerat finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Statistik.
In der Schweiz haben die Frauen das Stimm- und Wahlrecht seit 1971. Mehr erfahren Sie, wenn Sie die Geschichte des Frauenstimmrechts auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene lesen.
In der Schweiz ist es ziemlich einfach, eine Partei zu gründen.
Mehr erfahren Sie: Wie gründe ich eine Partei oder wie trete ich einer bestehenden Partei bei?
In der Wahlanleitung sind nur die politischen Parteien aufgeführt, die in der laufenden Legislatur (2019-2023) im Nationalrat vertreten sind.
Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können für den Nationalrat kandidieren, wenn sie die Grundvoraussetzungen erfüllen. Die Ständeratswahl hingegen ist kantonal. Darum legen auch die Kantone die Regeln und damit die Wählbarkeitskriterien fest. Diese Kriterien können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden.