Am 28. September 2025 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften ab.
In Kürze
Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt. Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften. Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.
Weil Verfassungsänderungen von Volk und Ständenangenommen werden müssen, kommt es zu einer Abstimmungüber diese besondere Liegenschaftssteuer. Da die Abschaffungder Eigenmietwertbesteuerung mit der Verfassungsänderungrechtlich verknüpft ist, entscheidet die Abstimmung überdie ganze Reform: Wird die besondere Liegenschaftssteuerabgelehnt, so bleibt die Besteuerung des Eigenmietwertsbestehen. Die Reform beeinflusst die Steuerlast von Wohneigentümerinnen und -eigentümern und damit auch dieEinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Ob es zu Minder- oder Mehreinnahmen kommt, hängt stark vom Hypothekarzinsniveau ab. Bei den Zweitliegenschaften kommt es auch darauf an, ob und wie die Kantone die besondere Liegenschaftssteuer umsetzen. Insbesondere Tourismuskantone könnten Bedarf haben, allfällige Mindereinnahmen bei den Zweitliegenschaften zu kompensieren.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament: Ja
Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung vereinfacht das Steuersystem und reduziert die Anreize zur privaten Verschuldung. Die besondere Liegenschaftssteuer ermöglichtes den betroffenen Kantonen, ihre Steuereinnahmen auf Zweitliegenschaften zu sichern.
Standpunkt der Minderheit im Parlament: Nein
Eine Minderheit im Parlament lehnt die Reform ab. Ein Teil dieser Minderheit will die Besteuerung des Eigenmietwerts beibehalten, weil die Abschaffung primär Eigenheimbesitzenden zugute kommt und beim Staat zu Mindereinnahmen führenkann. Ein anderer Teil will die Besteuerung zumindest auf Zweitliegenschaften belassen.
Am 28. September 2025 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis undandere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) ab.
In Kürze
Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen ausweisen. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis, der sogenannten E-ID, wird man das vollständig digitalisiert tun können. Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte. Aktuell gibt es in der Schweiz keine E-ID. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Einführungim Jahr 2021 abgelehnt, insbesondere weil sie durch private Unternehmen hätte herausgegeben werden sollen.
Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine staatliche E-ID. Mit dieser können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. So ist es zum Beispiel möglich, damit den elektronischen Führerausweis zubestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Alter nachzuweisen. Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos. Das neue Gesetz sieht vor, dass der Bund die E-ID herausgibt und die dafür notwendige technische Infrastruktur betreibt. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit sollen so bestmöglich gewährleistet werden. Auch andere Behörden und Unternehmen können die staatliche Infrastruktur nutzen und damit eigene elektronische Nachweise anbieten, zum Beispiel die Wohnsitzbestätigung oder einen Mitgliederausweis. Gegen das E-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zur Abstimmung.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament: Ja
Bundesrat und Parlament wollen, dass sich Personeneinfach und sicher elektronisch ausweisen können. Das neue Gesetz schafft die Grundlage für einen staatlichen elektronischen Identitätsnachweis. Die E-ID ist wichtig, damit die Schweiz mit der Digitalisierung Schritt halten kann.
Empfehlungder Referendumskomitees: Nein
Die Referendumskomitees kritisieren, die E-ID sei nichtsicher und schütze die Privatsphäre nur ungenügend. Es würden grosse Mengen sensibler Daten anfallen und es könnte zu Missbrauch und Überwachung kommen. Auch befürchten die Komitees, dass die Nutzung der E-ID nicht freiwillig bleiben wird.
Erläuterungen des Bundesrates auf: admin.ch XXXX
YouTube des Bundesrates
Wie wird der Stimmzettel richtig ausgefüllt?