Geldbeträge ab einem bestimmten Betrag (der je nach Kanton unterschiedlich ist)
Zuwendungen von Grundeigentum
Wertgegenständen wie Kunstwerke
Zuwendungen von Versicherungsleistungen, die zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers fällig werden
Erbvorbezügen
Zuwendungen durch Abtretung oder Aufgabe von Rechten (z. B. Nutzniessungsrecht).
vom Wert des durch die Schenkung erhaltenen Vermögens
und/oder vom Verwandtschaftsgrad der schenkenden Person zu der beschenkten Person: Je näher verwandt, desto geringer ist der Steuersatz.
Für Informationen zur Schenkungssteuer wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons, in dem die Donatorin oder der Donator wohnt.
Erhalten Sie mit der Schenkung eine Liegenschaft, dann ist die Gemeinde, in der sich die Liegenschaft befindet, Ihre Ansprechpartnerin.