vom Wert des geerbten oder durch ein Vermächtnis übertragenen Vermögens
und/oder vom Verwandtschaftsgrad der Erbin oder des Erben zur verstorbenen Person: Je näher verwandt, desto geringer ist der Steuersatz. Nicht verwandte Erbinnen und Erben bezahlen demnach eine deutlich höhere Steuer als verwandte.
Für Informationen zur Erbschaftssteuer wenden Sie sich an die Steuerbehörden des Kantons, in dem die verstorbene Person, die Ihnen ein Vermögen vererbt oder vermacht hat, zuletzt wohnte. Kantonale Steuerbehörden – Erbschaftssteuer
Für weitere Informationen zur Doppelbesteuerung, wenden Sie sich an das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (Abteilung Doppelbesteuerungsabkommen), an die Steuerbehörden der betroffenen Länder oder an eine Steuerexpertin oder einen Steuerexperten.
Wenn Sie eine Liegenschaft geerbt haben, wenden Sie sich an die Gemeinde, in der sich die Liegenschaft befindet.