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Fundbüros und easyfind.ch

Sie haben ein Portemonnaie, einen Ring oder ein Handy verloren oder gefunden. An welche Stelle Sie sich wenden können und wie das Schweizer Online-Fundbüro easyfind.ch funktioniert.

Hinweis

Finderlohn: Finderinnen und Finder haben laut Gesetz Anrecht auf einen Finderlohn. Als Richtwert gilt 10% des Werts des Fundgegenstands. 
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Wenn Sie etwas verloren haben, wenden Sie sich an das zuständige Fundbüro. Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, Fundsachen, zum Beispiel einen Ausweis (ID oder Pass), Geld, eine Kreditkarte oder Autoschlüssel im Fundbüro abzugeben.
Wo haben Sie den Gegenstand verloren?
An diese Stelle können Sie sich wenden: 

Auf der Strasse

Nicht jede Gemeinde hat ein Fundbüro. Wenden Sie sich daher entweder an:

In einem Bahnhof, im Zug, im Tram, im Bus oder auf einem Schiff

Viele öffentliche Verkehrsbetriebe haben eigene Fundbüros, zB:

In einem Flughafen

Beim Fundbüro des Flughafens, z.B.

Online-Fundbüro easyfind.ch

Auf easyfind.ch können Sie online eine Verlustmeldung aufgeben und recherchieren, ob Ihr verlorener Gegenstand bei einem der teilnehmenden Fundbüros abgegeben worden ist. Je genauer Sie Ihren Gegenstand beschreiben können, desto höher die Chancen, dass Sie ihn zurückbekommen.
Falls Sie Ihren Gegenstand beim Online-Fundbüro easyfind.ch registriert und mit einem easyfind-Code-Aufkleber versehen haben (kostenpflichtig), brauchen Sie nichts zu tun - Sie werden automatisch informiert, wenn der Gegenstand gefunden wird.
Wenn Sie etwas finden und nicht wissen, wem es gehört, sind sie gesetzlich verpflichtet, es bei der zuständigen Stelle abzugeben. Wo Sie die Fundsache abgeben können, sehen Sie unter dem Abschnitt "Gegenstand verloren – wo suchen?".
Wenn Sie einen Gegenstand mit einem easyfind-Code-Aufkleber finden, können Sie der Besitzerin oder dem Besitzer auf der Internetseite kostenlos eine Nachricht hinterlassen. Sie können den Gegenstand aber auch beim zuständigen Fundbüro abgeben.

Fundgegenstand behalten

Wenn Sie etwas finden und bei der zuständigen Stelle melden oder abgeben, hat der Eigentümer oder die Eigentümerin fünf Jahre Zeit, um seinen Gegenstand abzuholen. Nach dieser Frist gehört das Fundstück Ihnen.
  • Pass und/oder Identitätskarte verloren

  • Postsendung verloren

  • Katze oder Hund vermisst oder zugelaufen: STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale

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Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

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