In den meisten Ländern brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung, damit Sie dort berufstätig sein können. Meist erhalten Sie diese, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben.
Sofern Sie nicht von einem Schweizer Unternehmen ins Ausland entsandt werden, wird für Ihren neuen Arbeitsvertrag das Recht des Ziellands gelten. Hier finden Sie Empfehlungen des EDA zu den Arbeitsverträgen.
Nach Ihrem Wegzug aus der Schweiz müssen Sie Ihre Steuern im Zielland bezahlen. In bestimmten, begrenzten Fällen können Sie allerdings weiterhin in der Schweiz besteuert werden, nämlich wenn Sie Immobilien in der Schweiz besitzen oder gelegentlich in der Schweiz arbeiten. Die Schweiz hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die verhindern, dass Sie Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen doppelt versteuern müssen.