Ausreise für die Arbeit im Ausland.

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    Im Ausland arbeiten

    Wenn Sie als Schweizerin oder Schweizer im Ausland arbeiten wollen, müssen Sie bestimmte Schritte befolgen. In der EU/EFTA gelten einfachere Regeln.

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    In fast allen Staaten der Welt benötigen Ausländerinnen und Ausländer, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, eine Arbeitsbewilligung. Diese wird in der Regel nur erteilt, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt und der Arbeitgeber nachweist, dass keine einheimische Arbeitskraft verfügbar ist.

    Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) liefert nützliche Informationen zur Stellensuche und Arbeit im Ausland für Schweizerinnen und Schweizer.

    Dank der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU haben Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das Recht, in die EU/EFTA-Staaten zu reisen, um dort einen Beruf auszuüben und einen dauerhaften Aufenthalt anzumelden. Um sich über das Verfahren zu informieren, können Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Ziellandes in der Schweiz wenden.

    Informationen stehen auch auf der Website des EDA unter der Rubrik Berufliche Mobilität in der EU/EFTA - EURES zur Verfügung.

    Das Netzwerk EURES (European Employment Services) der Europäischen Kommission erleichtert die Mobilität von Arbeitnehmenden innerhalb der EU/EFTA. Das EURES-Portal bietet freie Stellen, die in allen EU-/EFTA-Staaten ausgeschrieben sind. EURES-Beraterinnen und -Berater können Ihnen auch Tipps geben, wie Sie ein Bewerbungsdossier erstellen, das den Gepflogenheiten Ihres Ziellandes entspricht. Informationen des Staatssekretariats für Wirtschaft zur beruflichen Mobilität in der EU/EFTA.

    Sozialversicherungen

    Wenn Sie für einen Schweizer Arbeitgeber im Ausland arbeiten, können Sie unter bestimmten Bedingungen bei der AHV-Ausgleichskasse versichert bleiben. Die Bedingungen sind je nach Zielland unterschiedlich. Das Bundesamt für Sozialversicherungen erklärt Ihnen die spezifischen Bedingungen.

    Krankenversicherung

    Bezüglich Krankenversicherung gelten je nach Zielland unterschiedliche Bedingungen. Das Bundesamt für Gesundheit informiert Sie auf der Seite für entsandte Arbeitnehmende über die Krankenversicherungen.

    Wenn Sie die Schweiz verlassen, müssen Sie in der Regel in Ihrem Gastland Steuern zahlen. In bestimmten Situationen könnten weiterhin Steuern in der Schweiz anfallen. Zum Beispiel, wenn Sie in der Schweiz Immobilien oder Wertpapiere besitzen. Sie könnten auch steuerpflichtig bleiben, wenn Sie gelegentlich in der Schweiz arbeiten. Die Schweiz hat Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, damit Sie nicht doppelt Steuern zahlen müssen.

    • Hinweise zum Auswandern mit Modalitäten für die Krankenkasse auf ch.ch

    • Informationen des EDA zur Arbeit im Ausland

    • Informationen von SwissCommunity zur Arbeit im Ausland

    • Entsandte Arbeitnehmende: Sozialversicherung und Krankenkasse

    • Das EDA stellt Dossiers zum Thema «Leben und Arbeiten im Ausland» mit nützlichen Informationen zu den wichtigsten Zielländern zur Verfügung.

    • Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen ist zuständig für Fragen zur Doppelbesteuerung.

    • Swissnex sorgt für die internationale Vernetzung der Schweiz in Sachen Innovation (Forschung, Kunst, Startups, Unternehmen)

    • «SwissInTouch» - die Schweiz in der Tasche: App für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

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