Alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen sich an die Verkehrsregeln halten (Strassenverkehrsgesetz, Artikel 26 bis 57).
Motorwagen (z.B. Personenwagen, Liefer- und Lastwagen, Cars) und Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Mofas, E-Bikes und Velos sowie Fahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden. Wer dagegen verstösst, wird mit einer Busse von 40 Franken bestraft.
Der Bussenkatalog sammelt alle Verkehrsregelverletzungen, die mit Bussen bis höchstens CHF 300 geahndet werden. Hier ein Überblick: Ordnungsbussenliste
Grundsätzlich sind auch Bussen, die man im Ausland bekommt zu bezahlen. So können auch allfällige Probleme bei einer erneuten Einreise vermieden werden. Dies gilt für Schweizer Lenker im Ausland und für ausländische Lenker in der Schweiz. Beachten Sie dazu folgende FAQ: Übertretung von Verkehrsregeln im Ausland