Verkehrsregeln und Ordnungsbussen in der Schweiz

Suche

Zum Inhalt springen
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen Zur Sprachauswahl springen Zur Sprachauswahl springen Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
de
Sprachwechsler öffnen
Loading...
    Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
    • Alle Themen
    • Fahrzeuge und Verkehr
    • Verhalten im Strassenverkehr
    • Verkehrsregeln
    • Verkehrsregeln und Ordnungsbussen
    Alle Themen
    Fahrzeuge und Verkehr
    Verhalten im Strassenverkehr
    Verkehrsregeln
    Verkehrsregeln und Ordnungsbussen

    Verkehrsregeln und Ordnungsbussen in der Schweiz

    Das Strassenverkehrsgesetz definiert die Verkehrsregeln, ordnet den Verkehr auf den öffentlichen Strassen und regelt die Verantwortlichkeiten bei Schadensfällen.

    Alle Themen

    Alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen sich an die Verkehrsregeln halten (Strassenverkehrsgesetz, Artikel 26 bis 57).

    Motorwagen (z.B. Personenwagen, Liefer- und Lastwagen, Cars) und Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Mofas, E-Bikes und Velos sowie Fahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden. Wer dagegen verstösst, wird mit einer Busse von 40 Franken bestraft.

    Der Bussenkatalog sammelt alle Verkehrsregelverletzungen, die mit Bussen bis höchstens CHF 300 geahndet werden. Hier ein Überblick: Ordnungsbussenliste

    Grundsätzlich sind auch Bussen, die man im Ausland bekommt zu bezahlen. So können auch allfällige Probleme bei einer erneuten Einreise vermieden werden. Dies gilt für Schweizer Lenker im Ausland und für ausländische Lenker in der Schweiz. Beachten Sie dazu folgende FAQ: Übertretung von Verkehrsregeln im Ausland

    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

    Über ch.ch Rechtliches
    Youtube Link Twitter Link
    Kontakt
    Alle Themen
    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden
    Über ch.ch Rechtliches
    Youtube Link Twitter Link
    Kontakt
    Youtube Link Twitter Link