Alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen sich an die Verkehrsregeln halten (Strassenverkehrsgesetz, Artikel 26 bis 57).
Autos, Liefer- und Lastwagen, Cars und Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Wer ohne Licht fährt, muss mit einer Busse von 40 Franken rechnen.
Die Lichtpflicht gilt nicht für Mofas, E-Bikes und Velos sowie für Fahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden.
Der Bussenkatalog sammelt alle Verkehrsregelverletzungen, die mit Bussen bis höchstens CHF 300 geahndet werden. Hier ein Überblick: Ordnungsbussenliste
Wenn Sie Bussen nicht bezahlen, die Sie im Ausland bekommen haben, drohen hohe Mahngebühren und Probleme bei einer erneuten Einreise.