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Verkehrsregeln und Ordnungsbussen in der Schweiz

Das Strassenverkehrsgesetz definiert die Verkehrsregeln, ordnet den Verkehr auf den öffentlichen Strassen und regelt die Verantwortlichkeiten bei Schadensfällen.

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Alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen sich an die Verkehrsregeln halten (Strassenverkehrsgesetz, Artikel 26 bis 57).
Autos, Liefer- und Lastwagen, Cars und Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Wer ohne Licht fährt, muss mit einer Busse von 40 Franken rechnen.
Auch Mofas, langsame und schnelle E-Bikes sowie E-Trottinette müssen tagsüber mit Licht fahren. Wer ohne Licht fährt, muss mit einer Busse von 20 Franken rechnen. Die Lichtpflicht gilt nicht für Velos.
Der Bussenkatalog sammelt alle Verkehrsregelverletzungen, die mit Bussen bis höchstens CHF 300 geahndet werden. Hier ein Überblick: Ordnungsbussenliste
Wenn Sie Bussen nicht bezahlen, die Sie im Ausland bekommen haben, drohen hohe Mahngebühren und Probleme bei einer erneuten Einreise.
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