Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
Ausweis S (vorübergehender Schutz an Schutzbedürftige)
Legitimationskarte des EDA
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
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Zusätzliche Dokumente
Einladungsschreiben
Dieses Dokument muss auf Deutsch, Französisch oder Italienisch verfasst sein und bezeugen, dass ein Gastgeber (Privatperson, Unternehmen) Sie erwartet. Es muss alle Angaben enthalten über die Dauer und den Grund des Aufenthalts, ihre vollständigen Koordinaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) sowie die Koordinaten des Gastgebers. Dieser muss das Schreiben datieren und unterzeichnen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Einladungsschreiben.Verpflichtungserklärung
Hat die Schweizer Vertretung Zweifel, ob Sie über genügend Geld für die Reise verfügen, so kann Sie Ihnen eine Verpflichtungserklärung aushändigen. Mit dieser Erklärung muss Ihr Gastgeber sich verpflichten, nicht gedeckte Kosten von bis zu 30 000 Franken im Zusammenhang mit Ihrer Reise zu übernehmen. Er muss die von ihm unterzeichnete Erklärung bei seiner Wohnsitzgemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde einreichen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Verpflichtungserklärung.Reisekrankenversicherung
Für ein Kurzaufenthaltsvisum (höchstens 90 Tage) müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie über eine Reisekrankenversicherung verfügen, die Kosten von mindestens 30 000 Euro deckt. Die Versicherung muss bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen sein, die vom Konsulat oder von der Botschaft, das oder die Ihr Visum behandelt, anerkannt ist.
Ein Visum für Erwachsene kostet 90 Euro.
Ein Visum für Kinder (6–12 Jahre) kostet 45 Euro.
Für ein Kind unter 6 Jahren ist das Visum gratis.
Das Staatssekretariat für Migration bietet eine Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit an.
Weitere Hinweise zu den Touristenvisa für andere Länder erhalten Sie bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz.
Für ein Touristenvisum für die Schweiz müssen Sie sich an ein Konsulat oder eine Botschaft der Schweiz wenden.
Das Staatssekretariat für Migration bietet FAQ zur Einreise in die Schweiz mit detaillierten Angaben zu den Visa an.
Beim Staatssekretariat für Migration finden Sie den «Kurzaufenthalts-Rechner».