Wenn Sie Schweizerin oder Schweizer sind
Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten oder die eingetragene Partnerin / den eingetragenen Partner
Ihre ledigen Kinder oder Grosskinder unter 18 Jahren (oder – wenn sie eine EU/EFTA Aufenthaltsbewilligung haben – unter 21 Jahren oder sofern sie unterhaltsberechtigt sind)
Ihre unterhaltsberechtigten Eltern und Grosseltern, wenn sie eine EU/EFTA Aufenthaltsbewilligung haben (ausser wenn Sie in Ausbildung sind).
Wenn Sie eine EU/EFTA-Staatsbürgerschaft haben
Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten oder die eingetragene Partnerin / den eingetragenen Partner
Ihre Kinder oder Grosskinder unter 21 Jahren oder sofern sie unterhaltsberechtigt sind
Ihre unterhaltsberechtigten Eltern und Grosseltern (ausser wenn Sie in Ausbildung sind).
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines Drittstaats haben
Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten oder die eingetragene Partnerin / den eingetragenen Partner
Ihre ledigen Kinder unter 18 Jahren.
eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass
falls erforderlich ein Visum
eine Bestätigung des Herkunftslandes, dass die familiäre Beziehung besteht
für die unterhaltsberechtigten Personen eine Bestätigung des Heimat- oder Herkunftsstaates, dass Sie für diese Personen unterhaltspflichtig sind oder dass Sie mit Ihnen zusammengelebt haben
falls Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin sich in der Landessprache des Ortes, wo Sie wohnen werden, nicht hinreichend verständigen kann (mindestens Niveau A1 mündlich): die Bestätigung, dass er oder sie für einen Sprachkurs eingeschrieben ist.