Die Neugewählten treten ihr Amt gewöhnlich in der Session, die auf ihre Wahl folgt, an. Ihr Mandat dauert vier Jahre und verlängert sich bei einer erneuten Kandidatur und einer Wiederwahl.
Nationalrat
Beim Rücktritt eines Nationalratsmitglieds während dieser vier Jahre (Legislatur) wird die Nachfolge wie folgt geregelt:
In den Kantonen mit mehr als einer Vertreterin oder einem Vertreter im Nationalrat tritt das nachrückende Ratsmitglied sein Amt in der folgenden Session an.
In den Kantonen mit nur einer Vertreterin oder einem Vertreter im Nationalrat findet eine neue kantonale Wahl statt, um die Nachfolge zu regeln.
Ständerat
Tritt ein Ständeratsmitglied zurück, findet im entsprechenden Kanton eine neue Wahl statt, um die Nachfolge zu regeln.
Für den offiziellen Amtsantritt müssen die Vertreterinnen und Vertretern, die in eine der beiden Kammern des Eidgenössischen Parlaments gewählt worden sind, zuerst einen Eid oder ein Gelübde ablegen. Jedes Ratsmitglied kann frei zwischen den beiden Möglichkeiten wählen. Das Ablegen des Eides oder des Gelübdes erfolgt am ersten Tag der Session der eidgenössischen Räte, die auf die Wahl folgt. Tritt ein Mitglied des Nationalrats während der Legislatur zurück, wird der Eid oder das Gelübde beim Amtsantritts des nachrückenden Ratsmitglieds abgelegt.
Die Mitglieder des Ständerats, die ohne Unterbrechung ihres Mandats wiedergewählt werden, müssen den Eid oder das Gelübde nicht nochmals ablegen. Die Mitglieder des Nationalrats hingegen müssen den Eid oder das Gelübde zu Beginn jeder neuen Legislatur erneut ablegen.
Der Wortlaut des Gelübdes ist der Folgende: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»
Der Wortlaut des Eides ist der Folgende: «Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»
Wer sich weigert, den Eid oder das Gelübde zu leisten, verzichtet auf sein Amt.
Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier können während ihrer gesamten Amtsdauer die Unterstützung der Parlamentsdienste in Anspruch nehmen. Diese entlasten sie vor allem in administrativen Belangen.
Die beiden Kammern des Parlaments haben die gleichen Aufgaben. Zum Beispiel die Rechtsetzung.