Wenn Sie in die Schweiz einreisen, müssen Sie mitgeführte Waren im Wert von mehr als 300 Franken sowie Lebensmittel, Alkohol oder Tabak über einem für diese Produkte geltenden Wert an der Grenze anmelden.
Die Einzelheiten zu den Grenzwerten finden Sie in der Graphik Einfuhr in die Schweiz.
Wenn Sie die entsprechenden Zollabgaben nicht entrichten, können die Waren beschlagnahmt werden. Die Zollformalitäten sind auf der Seite über Einkaufstourismus beschrieben.
Tiere
Die Zollformalitäten sind verschieden, je nachdem, ob Sie einen Hund, Eidechsenleder oder Waren tierischen Ursprungs in die Schweiz einführen wollen.
Wenn Sie hierzu mehr erfahren möchten, so konsultieren Sie die besonderen Vorschriften über die Einfuhr von Tieren, Tierprodukten und den Artenschutz.
Pflanzen
Aufgepasst bei Feriensouvenirs: Es ist in vielen Fällen verboten, Pflanzen, Früchte, Gemüse, Schnittblumen, Samen oder andere Teile lebender Pflanzen in die Schweiz einzuführen. Erde und bestimmte Holzarten sind ebenfalls betroffen.
Wenn Sie hierzu mehr erfahren möchten, konsultieren Sie die Vorschriften über die Einfuhr von Pflanzen, Schnittblumen und den Artenschutz oder die Informationen zur Pflanzengesundheit.
Zahlreiche Arten von Waffen dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden. Waffen und Munition müssen Sie bei der Einfuhr in die Schweiz bei einer geöffneten Zollstelle anmelden.
Für diese Produkte müssen keine Zollabgaben entrichtet werden, jedoch muss dafür die Mehrwertsteuer (7,7 %) bezahlt werden.
Weitere Informationen über die Einfuhr von Waffen und über erforderliche Bewilligungen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit über Waffen sowie auf der ch.ch-Seite über Waffen.
Sie können die Schweizergrenze mit einem geliehenen Fahrzeug überqueren. Um aber zu vermeiden, dass Sie des Diebstahls verdächtigt werden, empfiehlt es sich, eine schriftliche Ermächtigung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Fahrzeugs mitzuführen. Sie können zu diesem Zweck ein entsprechendes Bewilligungsformular online herunterladen.
Sie können die Schweizergrenze mit so viel Barmitteln (Bargeld und Wertpapiere) überqueren, wie Sie wollen. Wenn Sie aber mit mehr als 10 000 Schweizerfranken in bar in die Schweiz einreisen, können die Zollbeamtinnen und -beamten bei Verdacht auf kriminelle Handlungen das Geld beschlagnahmen.
Geldbeträge über einem Wert von 10 000 Franken bei der Einfuhr werden im Übrigen im Informatiksystem des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit registriert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bargeld, Fremdwährung, Wertpapiere.
Konsultieren Sie zur Planung Ihrer Einreise in die Schweiz die Adressen und Öffnungszeiten der Grenzübergänge und Zollstellen.
Die illustrierte Broschüre «Ihr Weg durch den Schweizer Zoll» versammelt alle wichtigen Informationen über den Zoll für Privatpersonen.
Die Website des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit bietet Informationen für Private an, darunter auch FAQ über die Verzollung bei der Einfuhr eines Fahrzeugs.
Auf ch.ch finden Sie weitere Informationen über einen Umzug in die Schweiz und über Zollformalitäten bei Einkäufen im Ausland.