Als Privatperson eine Waffe erwerben
Sie mindestens 18 Jahre alt sind;
Sie nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden;
kein Anlass zur Annahme besteht, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden;
Sie keine Einträge im Strafregister haben wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlungen oder wegen wiederholt begangener Verbrechen/Vergehen.
Als ausländische Staatsangehörige eine Waffe erwerben
Wenn Sie keine Niederlassungsbewilligung haben, benötigen Sie für sämtliche Waffen einen Waffenerwerbsschein (Waffenschein).
Angehörige bestimmter Staaten dürfen in der Schweiz grundsätzlich keine Waffen oder Bestandteile von Waffen erwerben.
Art der Waffe | Das benötigen Sie für den Erwerb |
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Meldepflichtige Waffen wie z.B. Handrepetierer für die Jagd, Kaninchentöter, Soft-Air Waffen, Schreckschusspistolen, Paintball-Waffen etc. | · Schriftlicher Vertrag mit Angaben zur Waffe selber, zur Person, die sie erwirbt und zur Person, die sie verkauft, verschenkt oder verleiht. · Nur wenn Sie eine Feuerwaffe verkaufen, müssen Sie den Vertrag innert 30 Tagen an das für die Käuferin oder den Käufer zuständige kantonale Waffenbüro senden. Als ausländische Staatsbürgerin oder Staatsbürger ohne Niederlassungsbewilligung benötigen Sie für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile (z.B. der Lauf, das Gehäuse) einen Waffenerwerbsschein. |
Bewilligungspflichtige Waffen wie z.B. Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre mit kleinem Magazin | · Waffenerwerbsschein: Schicken Sie das entsprechende Gesuch und einer Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID an das kantonale Waffenbüro. Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für die Ausstellung von Waffenerwerbsscheinen zuständig. Online-Gesuch für den Waffenerwerbsschein |
Verbotene Waffen wie z.B. halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin, Maschinengewehre, Elektroschockgeräte, Dolche automatische Messer, Schmetterlingsmesser, Schlagringe | Einige der genannten Waffen dürfen Sportlerinnen und Sportler oder Sammlerinnen und Sammler mit einer Ausnahmebewilligung vom kantonalen Waffenbüro erwerben. |
Waffen für eine Jagdreise oder einen Schiesssportwettbewerb importieren
Was muss ich beachten, wenn ich in einem Onlineshop im Ausland eine Waffe bestelle?
Waffen und Gesetz: Das müssen Sie wissen (Schweizerische Kriminalprävention)
Waffen und Waffengewalt (Schweizerische Kriminalprävention)
Als Privatperson eine Waffe erwerben (Bundesamt für Polizei fedpol)
Häufige Fragen und Antworten zum neuen Waffenrecht (Bundesamt für Polizei fedpol)
Gesuche und Formulare (Bundesamt für Polizei fedpol)
Merkblatt für Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen auf der Webseite des Bundesamtes für Polizei (fedpol)