Baugesuch und Baubewilligung

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    Baugesuch und Baubewilligung

    Baugesuch und Baubewilligung

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    Ob Sie für eine bauliche Veränderung an Ihrem Haus oder Grundstück eine Baubewilligung benötigen, erfahren Sie beim Bauamt der Gemeinde, wo sich das Grundstück befindet. Erkundigen Sie sich frühzeitig.
    Ganz sicher müssen Sie ein Baugesuch einreichen, wenn Sie einen Neubau planen.

    Baugesuche – Kontakt und Formulare

    1. AG
    2. AI
    3. AR
    4. BE
    5. BL
    6. BS
    7. FR
    8. GE
    9. GL
    10. GR
    11. JU
    12. LU
    13. NE
    14. NW
    15. OW
    16. SG
    17. SH
    18. SO
    19. SZ
    20. TG
    21. TI
    22. UR
    23. VD
    24. VS
    25. ZG
    26. ZH

    Nach Eingabe des Baugesuchs beim Bauamt der Gemeinde wird das Gesuch geprüft und anschliessend öffentlich bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung informiert über die Fristen für eine allfällige Einsprache und über das Bauvorhaben selbst.

    Wenn ein Projekt öffentliche oder private, insbesondere nachbarliche Interessen verletzt, können Sie während dieser Zeit Einsprache gegen das Bauprojekt machen. Wie genau vorzugehen ist, erfahren Sie beim Bauamt der Gemeinde.

    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

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