Zügeln in der Schweiz: Die Checkliste für Ihren Umzug

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    Checkliste für den Umzug

    Sie zügeln bald. Alles, was es vor dem Umzug und am Zügeltag in der Schweiz zu tun gibt. Zum Beispiel bei der Arbeit einen freien Tag eingeben, Adressänderungen verschicken und das Protokoll der Wohnungsabgabe ausfüllen. 

    Hinweis

    Entrümpeln: Manche Brockenhäuser holen gut erhaltene Möbel, Kleider und anderes bei Ihnen Zuhause ab. Informieren Sie sich frühzeitig.

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    • Geben Sie bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber einen freien Tag ein. Sie haben in der Regel Anrecht auf einen Umzugstag. Zügeln Sie weit weg, erhalten Sie unter Umständen länger frei.

    • Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrer alten Wohngemeinde ab – persönlich am Schalter oder online auf eUmzugCH. Und melden Sie sich so bald wie möglich nach Ihrem Umzug bei der neuen Wohngemeinde an.

    • Denken Sie daran, Ihre Strom-, Gas- und Wasserlieferanten zu informieren, damit sie die Zählerstände ablesen.

    • Informieren Sie Ihren Telefonanbieter über den Umzug (an- und abmelden des Festnetz-, Internet- und digitalen TV-Anschlusses).

    • Adressänderungen: Informieren Sie Bank, Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber, Ausgleichskasse, Ärztin bzw. Arzt, Zahnärztin bzw. Zahnarzt, Krankenkasse, Versicherungen, Zeitungsverlag, Verein etc. über Ihre neue Adresse. Bei der Post können Sie sich die Post für eine bestimmte Zeit nachsenden lassen.

    • Parkplatz für den Umzugstag organisieren: Um ein- und auszuladen, werden Sie wahrscheinlich ein Fahrzeug längere Zeit vor ihrem alten oder neuen Wohnsitz parkieren müssen. Informieren Sie sich bei der Hausverwaltung, bei der Polizei oder bei der Gemeinde, ob Sie dafür eine Bewilligung benötigen. Die Polizei oder eine andere Behörde kann Ihnen auch dabei helfen, dass am Tag des Umzugs keine anderen Autos vor Ihrem alten oder neuen Wohnhaus parkieren. Das Vorgehen variiert von Ort zu Ort.

    • Sie besitzen ein Fahrzeug: Informieren Sie das Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnkantons.

    • Sie haben Kinder, die zur Schule gehen: Nehmen Sie mit der Lehrerschaft und der Schulbehörde Kontakt auf.

    • Sie besitzen einen Hund: Melden Sie Ihren Hund bei Ihrer alten Wohngemeinde ab.

    • Sie sind Rentnerin bzw. Rentner oder selbständig: Informieren Sie die kantonale AHV-Ausgleichskasse.

    • Sie sind «dienstpflichtig»: Nehmen Sie Kontakt auf mit der kantonalen Militärbehörde, der Zivildienststelle oder der zuständigen Zivilschutzstelle der alten Wohngemeinde.

    • Füllen Sie mit der Vermieterschaft das Rückgabeprotokoll aus.

    • Lassen Sie am alten Wohnort den Zählerstand von Strom und Wasser sowie allenfalls Wärme und Gas ablesen.

    • Füllen Sie mit der Vermieterschaft der neuen Wohnung ein Antrittsprotokoll aus.

    • Umzug in die Schweiz auf ch.ch

    • Rückkehr in die Schweiz auf ch.ch

    • Wohnungsabgabe aus Sicht der Hauseigentümerverbandes

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