Schliessen Sie einen neuen Mietvertrag (oder einen Kaufvertrag) ab und kündigen Sie den alten fristgerecht, am besten mit einem eingeschriebenen Brief.
Geben Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen freien Tag ein. Sie haben in der Regel Anrecht auf einen Umzugstag. Bei langen Distanzen erhalten Sie u.U. länger frei.
Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrer alten Wohngemeinde ab - informieren Sie sich vorgängig bei der Einwohnerkontrolle, ob Sie evtl. persönlich vorsprechen müssen.
Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie auch diesen bei Ihrer alten Wohngemeinde abmelden. Informieren Sie Ihren zuständigen Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle (Zivildienst) oder die zuständige Zivilschutzstelle (Zivilschutz) der alten Wohngemeinde.
Informieren Sie das Strassenverkehrsamt (wenn Sie den Kanton wechseln, informieren Sie das Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnkantons).
Nehmen Sie mit der Lehrerschaft und den Schulbehörden Kontakt auf, wenn Sie schulpflichtige Kinder haben.
Denken Sie daran, Ihren Strom-, Gas- und Wasserlieferanten zu informieren, damit der Zählerstand abgelesen wird.
Informieren Sie Ihren Telefonanbieter über den Umzug (an- und abmelden des Fixnetz-, Internet- und digitalen TV-Anschlusses).
Adressänderungen bei Vertragspartnern vornehmen: Bank, Arbeitgeber, Ausgleichskasse (Renter und Selbständigerwerbende), Arzt, Zahnarzt, Krankenkasse, Versicherungen, Zeitungsverlag, Vereinssekretariat etc. und Nachsendung organisieren bei der Post
Informieren Sie sich bei der Hausverwaltung, bei der Polizei bzw. bei der Gemeinde über allfällige nötige Bewilligungen (z.B. öffentlicher Grund), falls Parkplätze oder öffentliche Plätze aufgrund des Umzuges für längere Zeit belegt werden müssen.
Mit dem Vermieter oder der Vermieterin (bzw. mit der Eigentümerin, dem Eigentümer) der alten Wohnung ein Rückgabeprotokoll ausfüllen.
Rückgabe aller Schlüssel gegen Quittung.
Mit dem Vermieter oder der Vermieterin (bzw. mit der Eigentümerin, dem Eigentümer) der neuen Wohnung ein Antrittsprotokoll ausfüllen.
Melden Sie sich innerhalb der Frist (in der Regel beträgt sie 14 Tage) bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde (sie leitet die Informationen an die zuständige Steuerbehörde weiter).
Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie auch diesen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden.
Informieren Sie Ihren zuständigen Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle (Zivildienst) oder die zuständige Zivilschutzstelle (Zivilschutz) der neuen Wohngemeinde.