Hundesteuer

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    Hundesteuer

    Wer einen Hund hat, muss ihn bei der Wohngemeinde melden und für den Hund eine Steuer bezahlen. 

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    Haben Sie neu einen Hund? Dann müssen Sie ihn bei der Wohngemeinde anmelden. Die Gemeinde registriert dann Sie und Ihren Hund in der Datenbank AMICUS und teilt Ihnen eine ID zu. In dieser Datenbank sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter in der Schweiz und ihre Hunde erfasst. Auch Umzüge, Halterwechsel oder den Tod eines Hundes registriert die Gemeinde.

    Nicht alle Gemeinden sind zuständig für die Registrierung und Hundesteuer. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde, ob die Gemeinde oder der Kanton dafür zuständig sind.

    • Keine Ergebnisse

    Ist Ihr Hund registriert (siehe oben), erhalten Sie von Ihrer Wohngemeinde oder Ihrem Kanton jährlich eine Rechnung mit der Hundesteuer. Die Höhe der Steuer kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Sie beläuft sich aber in etwa auf 100 bis 200 Franken. Die Steuer kann zudem je nach Grösse oder Gewicht des Hundes unterschiedlich ausfallen. Blindenhunde und Rettungshunde sind oft von der Steuer befreit. Auch sehen viele Gemeinden eine Ermässigung für Wachhunde auf Bauernhöfen vor.

    • AMICUS – Schweizer Hundedatenbank

    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

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