Die Pacht unterscheidet sich von der Miete dadurch, dass das Grundstück nicht nur zum Gebrauch, sondern auch zur Nutzung (Bezug des Ertrags) der Pächterin oder dem Pächter überlassen wird. Der Pächter verpflichtet sich im Gegenzug, einen Pachtzins (Geld oder Teil des Ertrags) zu zahlen und die Unterhaltskosten für die Werterhaltung des Pachtbetriebes (ausgenommen grössere Reparaturen) selber zu tragen.