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Wehrpflichtersatzabgabe

Schweizer Männer müssen Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen, wenn sie ihren Militär- oder Zivildienst leisten.

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Die Wehrpflichtersatzabgabe (WPE) ist der Ersatz als Geldleistung für nicht geleisteten Militär- oder Zivildienst. Die WPE muss nur von Schweizer Männern bezahlt werden.
Schweizer Männer bezahlen die Wehrpflichtersatzabgabe, wenn sie nicht Militär- oder Zivildienst leisten. Wer eine schwere Behinderung hat, muss nicht zahlen.
Frühestens ab dem Jahr, in dem man 19 Jahre alt wird. Längstens bis zum Jahr, in dem man 37 Jahre alt wird. Die WPE muss während 11 Jahren bezahlt werden. Der Start ist abhängig vom Jahr der Rekrutierung. Bei Personen, die Zivilschutz leisten, ist der Start abhängig vom Beginn der Grundausbildung.
Die Abgabe beträgt 3 Prozent des jährlichen Reineinkommens aber mindestens 400 Franken pro Jahr. Bei Zivilschutzleistenden wird die WPE pro geleisteten Diensttag im Jahr um 4 Prozent reduziert
  • Kantonale Verwaltung – Wehrpflichtersatzabgabe

  • Eidgenössische Steuerverwaltung – FAQ zur Wehrpflichtersatzabgabe

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