In den meisten Kantonen wird die Ständeratswahl nach dem Majorzsystem durchgeführt. In den Kantonen Jura und Neuenburg wird hingegen nach dem Proporzsystem gewählt.
In den Kantonen mit Majorzsystem braucht es normalerweise das absolute Mehr, um gewählt zu werden. Das heisst, gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent aller Stimmen bekommt.
Wenn im ersten Wahlgang das absolute Mehr nicht erreicht ist, ist ein zweiter Wahlgang nötig. Im zweiten Wahlgang ist die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt, auch wenn sie oder er weniger als 50 Prozent aller Stimmen bekommt (relatives Mehr).