Das Parlament zählt 200 Nationalratssitze und 46 Ständeratssitze.
Nationalrat
Die Nationalratssitze werden im Verhältnis zur Wohnbevölkerung der Kantone verteilt. Das heisst, je mehr Leute in einem Kanton wohnen, desto mehr Nationalratssitze hat der Kanton zugute. Die Anzahl Sitze liegt zwischen 1 und 36. Jeder Kanton hat auf jeden Fall mindestens einen Nationalratssitz.
Ständerat
Im Ständerat kommen 20 Kantonen je zwei Sitze zu. Die ehemaligen Halbkantone Obwalden, Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben Anrecht auf nur einen Sitz. Dieser Unterschied geht auf die Geschichte zurück.
Bei den Nationalratswahlen vom 24. Oktober 2027 wird in den Kantonen Luzern und Freiburg je ein Sitz mehr zu besetzen sein als bisher (neu 10 bzw. 8 Sitze). Die Kantone Bern und Graubünden werden je einen Sitz weniger zur Verfügung haben (neu 23 bzw. 4 Sitze).
Zwei Sitze:
Aargau, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Tessin, Uri, Waadt, Wallis, Zug, Zürich.
Einen Sitz:
Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Nidwalden, Obwalden.
Ausführliche Informationen über die Sitzverteilung bei den eidgenössischen Wahlen 2023 finden sich in folgender Medienmitteilung: Nationalratswahlen 2023: Änderung bei der Sitzverteilung auf die Kantone.
Beim Bundesamt für Statistik können die wichtigsten Kennzahlen der Wohnbevölkerung in den einzelnen Kantonen abgerufen werden.