Wahlen in Kriegszeiten

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Wahlen 2023

Eidgenössische Wahlen vom 22.Oktober 2023

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    Eidgenössische Wahlen vom 22.Oktober 2023
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    Wahlen in Kriegszeiten

    Wahlen in Kriegszeiten

    Auch wenn die Schweiz von den kriegerischen Auseinandersetzungen verschont wurde, so war die politische, wirtschaftliche und soziale Lage während der zwei Weltkriege sehr angespannt. Dennoch konnten die eidgenössischen Wahlen 1914 und 1939 stattfinden.

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    Nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 beschloss das Parlament, dem Bundesrat zur Wahrung der Sicherheit und der Neutralität des Landes unbeschränkte Vollmachten zu erteilen. Zudem beschloss es die Mobilmachung der Armee: Die Wehrmänner mussten Hunderte von Diensttagen leisten, um die Grenzen der Schweiz zu schützen. Aufgrund dieser Massnahme wollten die Parteien die Wahlen vom 25. Oktober 1914 verschieben, was allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen vom Bundesrat abgelehnt wurde.

    In fast jedem Kanton wurde der sogenannte Burgfrieden befolgt, das heisst, dass die politischen Parteien ihre Auseinandersetzungen provisorisch zurückstellten und sich hinter die Regierung stellten. Dementsprechend fanden auch «Burgfriedenswahlen» statt: Es gab praktisch keinen Wahlkampf, folglich auch wenig Veränderungen in den Parteipräferenzen.

    Auch 1939 erteilte das Parlament dem Bundesrat unbeschränkte Vollmachten zum Schutz des Landes. Gestützt auf diese Vollmachten beschloss die Regierung unter anderem die Mobilmachung der Armee.

    Der politische Kontext war stark geprägt von den ausländischen Ereignissen: Wegen der Bedrohungslage wurde wie im Ersten Weltkrieg die Kluft zwischen den Bürgerlichen und den Sozialisten kleiner. Letztere gaben ihre sozialrevolutionären Ansprüche auf und näherten sich Ersteren an, indem sie sich zur Landesverteidigung bekannten.

    Im Vergleich zu den Wahlen 1935 liessen sich 1939 keine grossen Veränderungen in den Parteistärken feststellen. Die Wahlen konnten normal am 29. Oktober stattfinden, für die Wehrmänner wurde die notwendige Infrastruktur organisiert. Allerdings fanden dieses Mal in den Kantonen Luzern, Schwyz, Zug, Solothurn, Appenzell Ausserrhoden, Tessin, Waadt, Wallis und Neuenburg stille Wahlen statt. Zwei Regierungsräte des Kantons Basel-Landschaft wurden 1939 in den Nationalrat gewählt, Hugo Gschwind (KK) und Walter Hilfiker (SP). Da nur ein Mitglied des Regierungsrates in den Nationalrat wählbar war, musste das Los entscheiden; Der Entscheid fiel zugunsten von Hugo Gschwind aus.

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