In Kürze
Alle Menschen in der Schweiz erhalten die medizinischen Behandlungen, die sie benötigen. Die Kosten dafür übernimmt die obligatorische Krankenversicherung. Diese Kosten sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen und damit auch die Krankenkassenprämien. Die Prämien belasten einen Teil der Bevölkerung zunehmend. Rund ein Viertel der Bevölkerung erhält eine Prämienverbilligung, die durch den Bund und die Kantone finanziert wird. Der Bund erhöht seinen Beitrag automatisch, wenn die Kosten steigen. Die Kantone machen das nur zum Teil.
Die Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Bund und Kantone sollen die Prämienverbilligung erhöhen, wobei der Bund mindestens zwei Drittel der Verbilligung übernehmen soll. Das würde Mehrkosten von mehreren Milliarden Franken pro Jahr verursachen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie haben aber einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Heute verbilligt der Bund die Prämien automatisch stärker, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung steigen. Die Kantone sollen dies auch tun. Der indirekte Gegenvorschlag verpflichtet sie, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten. Für die Kantone entstünden Mehrkosten von mindestens 360 Millionen Franken, für den Bund dagegen keine. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament: Nein
Für Bundesrat und Parlament ist die Initiative mit jährlichen Mehrkosten in Milliardenhöhe zu teuer und es fehlt ihr ein Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Deshalb haben sie einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Prämien auch stärker verbilligt und zusätzlich einen kostendämpfenden Anreiz setzt.
Empfehlung des Initiativkomitees: Ja
Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative werden die Prämien gedeckelt und dürfen nicht mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Laut dem Komitee schützt das nicht nur Personen mit tiefen Löhnen, sondern auch Familien, Rentner-Paare und Personen mit durchschnittlichen Einkommen.
In Kürze
Alle Menschen in der Schweiz profitieren von einer guten medizinischen Versorgung und erhalten die nötigen Behandlungen. Die Kosten dafür übernimmt die obligatorische Krankenversicherung. Seit ihrer Einführung 1996 sind diese Kosten und damit auch die Krankenkassenprämien stark gestiegen. Das liegt unter anderem an der Alterung der Bevölkerung, an neuen Therapien und Medikamenten und daran, dass diese mehr genutzt werden. Gründe dafür sind aber auch Fehlanreize und ineffiziente Strukturen.
Die Initiative will eine Kostenbremse einführen. Künftig sollen die Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum vorgeben, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürfen. Der Bund muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern Massnahmen ergreifen, damit das Kostenwachstum im zulässigen Rahmen bleibt. Wie die Löhne und die Wirtschaftsentwicklung konkret gemessen und welche Massnahmen ergriffen würden, gibt die Initiative nicht vor. Dies müsste das Parlament im Gesetz festlegen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie haben einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Der Bundesrat soll in Absprache mit den Akteuren im Gesundheitswesen alle vier Jahre festlegen, wie stark die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung höchstens steigen dürfen. Steigen sie stärker, müssten Bundesrat und Kantone korrigierende Massnahmen prüfen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament: Nein
Für Bundesrat und Parlament ist die Kostenbremse zu starr. Nachvollziehbare Gründe für höhere Gesundheitskosten werden nicht berücksichtigt, zum Beispiel die Alterung der Bevölkerung oder medizinische Fortschritte. Der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament berücksichtigt diese Gründe.
Empfehlung des Initiativkomitees: Ja
Für das Komitee ist es nur mit einer Kostenbremse im Gesundheitswesen möglich, das Prämienwachstum nachhaltig zu bremsen. Denn Schuld an den seit Jahren steigenden Krankenkassenprämien sei die ungebremste Zunahme der Gesundheitskosten.
In Kürze
Im Frühling 2020 erreichte die Corona-Pandemie die Schweiz. Der Bundesrat ergriff teils einschneidende Massnahmen, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, zu verhindern. Gleichzeitig begannen Forscherinnen und Forscher weltweit, Impfstoffe gegen das neuartige Virus zu entwickeln. Weite Teile der Bevölkerung setzten grosse Hoffnungen in diese Impfstoffe und in die Impfung als Weg aus der Pandemie. Andere standen der Impfung ablehnend gegenüber. In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld wurde im Herbst 2020 die vorliegende Initiative lanciert.
Die Initiative fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Die körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute in der Verfassung verankert. Dieses Grundrecht schützt den Körper gegen Einwirkungen durch den Staat. Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden. Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen in die körperliche und geistige Unversehrtheit». Er erfasst damit grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und Gemeinden, das auf den Körper einwirkt, etwa die Polizeiarbeit und den Strafvollzug. Welche konkreten Folgen ein Ja zur Initiative hätte, würde von Umsetzung und Rechtsprechung abhängen.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament: Nein
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil das Kernanliegen, die körperliche Unversehrtheit, bereits als Grundrecht in der Verfassung verankert ist. Schon heute darf niemand ohne Zustimmung geimpft werden. Zudem sind die Folgen der Initiative, etwa für die Arbeit von Polizei und Justiz, unklar.
Empfehlung des Initiativkomitees: Ja
Für das Initiativkomitee geht es darum, weiter frei über den eigenen Körper entscheiden zu können. Dieser sei die letzte Bastion der Freiheit. Der Mensch sei nur frei, wenn er bestimmen könne, was in seinen Körper gelangt. Auf die Politik sei in dieser Frage kein Verlass.
In Kürze
Es ist schwieriger geworden, die Schweiz jederzeit mit genügend Energie zu versorgen. Der Umbau der Stromversorgung in Europa und internationale Konflikte können bei uns in den Wintermonaten zu Engpässen führen, wenn nicht genügend Strom importiert werden kann. Zudem braucht die Schweiz mehr Strom, beispielsweise für die Wirtschaft, aber auch für Elektroautos und Wärmepumpen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit hat das Parlament deshalb das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Die Vorlage schafft die Grundlagen, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produziert werden kann. So soll die Unabhängigkeit unserer Stromversorgung gestärkt werden. Zudem wird die Wasserkraftreserve obligatorisch, mit dem Ziel, das Risiko von Engpässen zu vermindern. Die Vorlage umfasst Förderinstrumente sowie neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom. Der Ausbau der Produktion von Solarstrom soll vor allem auf Gebäuden erfolgen. In geeigneten Gebieten gibt es für diejenigen Windkraft- und grossen Solarenergieanlagen, die für die Stromversorgung im Winter besonders wichtig sind, erleichterte Planungsbedingungen. Auch 16 im Gesetz genannte Wasserkraftwerke erhalten erleichterte Planungsbedingungen. Diese erhöhen die Aussichten, dass ein Projekt auch bei allfälligen Beschwerden realisiert werden kann. Abstimmungen über neue Energieprojekte bleiben weiterhin möglich.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament: Ja
Für Bundesrat und Parlament ist die Vorlage für eine sichere Stromversorgung dringend nötig: Sie leistet einen wichtigen Beitrag zu einer verlässlichen Stromversorgung unseres Landes, schont Natur und Landschaft und ist ein konkreter Schritt, um die Nutzung fossiler Energien zu reduzieren.
Empfehlung des Referendumskomitees: Nein
Laut Komitee erleichtert das Gesetz das Roden von Wäldern und erlaubt die Verschandlung von Landschaften und die Vernichtung geschützter Biotope. Es schränke die Souveränität des Volkes und der Kantone, wenn nicht gar der Gemeinden ein. Dabei gebe es Alternativen, um die Stromversorgungssicherheit zu garantieren.
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