In Kürze
Die Biodiversität, also die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume, ist in der Schweiz zurückgegangen. Auch Landschaften und Ortsbilder sind unter Druck. Daher schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Landschaften und Ortsbilder. Sie pflegen Schutzgebiete und fördern die Biodiversität, auch in der Landwirtschaft. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem setzen Bund und Kantone einen Aktionsplan zur Förderung der Biodiversität um.
Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnahmen zu wenig weit. Sie wollen die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe zusätzlich schützen. Die Initiative verlangt für die Biodiversität mehr Geld und mehr Schutzflächen. Und sie will insbesondere die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, damit sie Landschaften und Ortsbilder bewahren. Zudem sollen die prägenden Elemente schützenswerter Biotope, Landschaften und Ortsbilder ungeschmälert erhalten werden. Schliesslich will die Initiative Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe auch ausserhalb der Schutzgebiete schonen.
Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» annehmen?
Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Schon heute werden wertvolle Biotope, Landschaften und Ortsbilder geschützt, und die Biodiversität wird gefördert. Bei einer Annahme würden wichtige Anliegen wie die Energieversorgung, die Landwirtschaft oder die Siedlungsentwicklung zu stark eingeschränkt.
Für das Initiativkomitee ist die Zerstörung der Natur alarmierend. Auch schöne Landschaften und Ortsbilder würden zerstört. Die Folgen für Gesundheit, Wirtschaft und die Zukunft unserer Kinder seien gravierend. Die Initiative gebe Gegensteuer. Sie verpflichte Bund und Kantone, mehr für unsere Lebensgrundlagen zu tun.
In Kürze
Für viele Menschen ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) eine wichtige Ergänzung zur AHV (1. Säule). Während ihres Berufslebens sparen sie mit ihren Lohnbeiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber in der Pensionskasse ein Altersguthaben an. Damit wird später die Pensionskassenrente bezahlt. Bis zu einem bestimmten Einkommen legt das Gesetz fest, wie viel Rente pro gesparten Franken mindestens ausbezahlt werden muss. Wegen zu tiefer Erträge an den Finanzmärkten und wegen der steigenden Lebenserwartung sind die Renten im sogenannten obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aber nicht mehr ausreichend finanziert. Davon betroffen sind insbesondere Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder ein wenig mehr anbieten. Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer wenig verdient, hat später keine oder eine sehr kleine Pensionskassenrente. Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen, weil sie häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen.
Die Reform sieht Massnahmen vor, mit denen die künftigen Renten sicherer finanziert werden. Zudem werden viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten: Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als heute. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine Pensionskasse, die deutlich mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen anbietet. In dieser Hinsicht hat die Reform auf sie wenig Auswirkungen. Die Renten von Menschen, die bereits pensioniert sind, sind von der Reform nicht betroffen.
Wollen Sie die Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) annehmen?
Für Bundesrat und Parlament ist die Reform nötig, damit die künftigen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge wieder ausreichend und langfristig finanziert sind. Menschen, die wenig verdienen, sind im Alter besser abgesichert. Davon profitieren vor allem Frauen.
Laut dem Komitee sinken die Renten aus den Pensionskassen seit Jahren und sind für viele Arbeitnehmende zu tief. Mit der Reform drohten zusätzliche Rentenkürzungen. Die Versicherten würden mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Dagegen schöpfe die Finanzindustrie Milliarden ab – auf Kosten der Versicherten.
Das Abstimmungsbüchlein mit den Erläuterungen des Bundesrates zu den Vorlagen der nächsten Abstimmung ist sechs Wochen vor jeder Abstimmung auch online verfügbar. Für jede Vorlage finden Sie dort die Pro- und Kontra-Argumente, die Abstimmungsfrage sowie den Abstimmungstext.
Auf der Seite «Abstimmungsinformationen für blinde und sehbehinderte Menschen» finden Sie Informationen über sogenannte Abstimmungsschablonen. Diese stehen blinden und sehbehinderten Menschen zur Verfügung.