Adressänderung beim Einwohnermeldeamt / Einwohnerkontrolle

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    Abmelden und Anmelden bei der Wohngemeinde – online oder persönlich

    Wichtig beim Umzug: Sie müssen sich bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen anmelden. In vielen Kantonen können Sie den Umzug online durchführen. 

    Hinweis

    In der Regel müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug bei der neuen Wohngemeinde anmelden.

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    Möchten Sie den Umzug online melden? Dazu steht Ihnen der Dienst «eUmzugCH - Wohnortwechsel online melden» zur Verfügung. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.

    Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht benutzen.

    Nehmen Sie folgende Dokumente mit:

    • Heimatschein, individuell oder für Paare (der Heimatschein wird Ihnen von Ihrer alten Wohngemeinde abgegeben. Einen neuen Heimatschein können Sie beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde bestellen.)

    • Familienbüchlein / Familienausweis, wenn Sie Kinder haben.

    • allenfalls Krankenkassenkarte oder einen Versicherungsnachweis der aktuellen Krankenversicherungs-Police.

    Ziehen Sie in derselben Gemeinde um? Teilen Sie der Einwohnerkontrolle Ihre neue Adresse mit. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer müssen auch den Hund ab- und anmelden.

    Bei der alten Gemeinde abmelden

    • Keine Ergebnisse

    Bei der neuen Gemeinde anmelden

    • Keine Ergebnisse

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