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Für Privatpersonen wird die direkte Bundessteuer auf dem Einkommen erhoben. Sie wird von den Kantonen zu Gunsten des Bundes veranlagt und bezogen.
Die Kantone sind in der Gestaltung ihrer Steuertarife frei. Sie sind ermächtigt, jede Steuer zu erheben, die der Bund nicht ausschliesslich für sich beansprucht. Infolgedessen sind die Steuergesetze und die Steuerbelastungen von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.
Die Gemeindesteuern basieren auf den kantonalen Steuergesetzgebungen. Die Gemeinde legen ihre Steuersätze aber selber fest.