Militärdienst in der Schweiz

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    Militärdienst

    Militärdienst

    Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst oder einen zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten. Der Militärdienst dauert in der Regel vom 18. bis 30. Lebensjahr.

    Hinweis

    Neue digitale Services 

    Der "RS-Planer" hilft Ihnen, herauszufinden, wie Sie den Militärdienst am besten mit Ihrer Ausbildung kombinieren.

    Der "Team-Finder" hilft Ihnen herauszufinden, welches Team (Kämpfen, Helfen, Unterstützen oder Technik) am besten zu Ihnen passen könnte.

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    Wer muss ins Militär und wie lange?

    Jeder Schweizer muss Militärdienst oder einen zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) leisten. Schweizerinnen können sich freiwillig anmelden. Die Dienstpflicht dauert für Soldaten, Gefreite und Unteroffiziere bis zum Ende des zehnten Kalenderjahres nach der Beförderung. Die Anzahl Ausbildungsdiensttage richten sich in der Regel nach Grad und Funktion.

    Orientierungstag

    Im Jahr, in dem das 18. Altersjahr vollendet wird, erhalten alle Schweizer ein Aufgebot für den Orientierungstag, an dem sie über den Militärdienst und die Rekrutenschule informiert werden. An diesem Tag geben Sie an, wann Sie die Rekrutenschule absolvieren möchten (zwischen dem 19. und dem 25. Altersjahr). Schweizerinnen werden zum Orientierungstag, der für sie freiwillig ist, eingeladen.Rekrutierung

    Rekrutierung

    Sie müssen die Rekrutierung frühestens ab Beginn des 19. Altersjahres und spätestens bis Ende des Jahres, in dem Sie das 24. Altersjahr vollendet haben, absolvieren. Die Rekrutierung dauert zwei bis drei Tage. Dabei stellt eine Ärztin oder ein Arzt fest, ob Sie militärdiensttauglich sind. Für Militärdiensttaugliche findet ein Zuteilungsgespräch statt. Es geht darum, in welcher Funktion Sie in der Rekrutenschule ausgebildet werden.

    Wie lange dauert die Rekrutenschule?

    Sie können die Rekrutenschule frühestens drei Monate und spätestens zwölf Monate nach der Rekrutierung antreten. Sie dauert in der Regel 18 Wochen. Weitere Informationen zum Ablauf und den Terminen finden Sie auf der Webseite der Armee.

    Urlaub in der Rekrutenschule beantragen

    Während der Rekrutenschule haben Angehörige der Armee Anspruch auf zwei Tage frei wählbaren Urlaub. Beantragen Sie den Urlaub mit einem schriftlichen Gesuch bei Ihrem Kommandanten. Eine Begründung ist nicht nötig.

    Wenn Sie persönlichen Urlaub benötigen, reichen Sie nach Möglichkeit schon vor dem Dienst bei Ihrem Kommandanten ein schriftliches Urlaubsgesuch ein. Sie müssen es begründen und die entsprechenden Beweismittel/Bestätigungen mitschicken.

    Sie können auch während des Dienstes persönlichen Urlaub beantragen, in unvorhersehbaren Fällen und wenn es sich um einen Notfall handelt, beispielsweise bei einem Todesfall in der Familie.

    Die Rekrutenschule verschieben

    Sie müssen die Rekrutenschule (RS) wegen Beruf oder Studium oder aus medizinischen Gründen verschieben? Reichen Sie möglichst früh der Militärbehörde Ihres Kantons ein Gesuch ein. Es muss begründet und mit den entsprechenden Beweismitteln/Bestätigungen versehen sein. Verschiebungen sind in der Regel möglich.

    Rekrutierte, welche die Rekrutenschule am Ende des Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, nicht geleistet haben, werden aus der Armee entlassen und müssen Wehrpflichtersatz bezahlen.

    Wo, wann und wie lange

    Nach der Rekrutenschule bleiben Sie neun Jahre eingeteilt und leisten in dieser Zeitspanne sechs Wiederholungskurse (WK) zu je drei Wochen. Am Ende des zehnten Kalenderjahres, in dem Sie keine WK mehr leisten, werden Sie aus der Militärdienstpflicht entlassen.

    Die Daten der WK (Aufgebotsdaten) werden frühzeitig auf der Website der Schweizer Armee publiziert. Spätestens 21 Wochen vor dem WK erhalten Sie per Post oder elektronisch eine Dienstanzeige. Wo ihr Dienst stattfindet, erfahren Sie im Marschbefehl, den Sie spätestens sechs Wochen vor Beginn des WK per Post oder elektronisch erhalten.

    Wiederholungskurs verschieben

    Sie müssen den WK wegen Beruf oder Studium oder aus medizinischen Gründen verschieben? Reichen Sie möglichst früh der Militärbehörde Ihres Wohnort-Kantons ein Gesuch  ein. Es muss unterschrieben, begründet und mit den entsprechenden Beweismitteln/Bestätigungen versehen sein. Verschiebungen sind in der Regel möglich. Wird das Gesuch bewilligt und im selben Jahr keine Dienstleistung mehr absolviert, müssen Sie Wehrpflichtersatz bezahlen.

    Kündigungsschutz

    Ihr Arbeitgeber darf Ihnen während Ihrer Dienstzeit sowie vier Wochen vor und nach dem Dienst nicht kündigen. Bedingung: Ihr Dienst muss mindestens elf Tage dauern und Sie sind nicht mehr in der Probezeit.

    Erwerbsersatz und Sold

    Wer im Militär ist, kann nicht arbeiten. Der Verdienstausfall wird mit Sold und Erwerbsersatz kompensiert.

    Der Erwerbsersatz beträgt CHF 69.- brutto pro Tag oder 80 % des letzten Lohns, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Dienst mindestens 4 Wochen oder 160 Stunden gearbeitet haben. Für die Rekrutenschule beträgt die Zulage für Personen ohne Kinder in jedem Fall CHF 69.- brutto pro Tag.

    Der Sold richtet sich nach dem militärischen Grad. Eine Rekrutin oder ein Rekrut erhält 6.- Sold pro Tag. Der Sold muss nicht als Einkommen versteuert werden.

    Die Erwerbsersatz-Ordnung (EO) für Dienstleistende: Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache

    Wer der Armee angehört und mit einem Sturmgewehr ausgerüstet ist, muss jährlich eine Schiessübung in einem Schiessverein absolvieren. Die Pflicht dauert bis zum Jahr vor der Entlassung aus der Armee.

    Auskunftsdienst für alle Fragen zu Ihrem Militärdienst: Tel. +41 800 424 111

    Stellenangebote bei der Schweizer Armee

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