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Elektronische Eingabe bei Zivil- und Strafverfahren

Sie haben die Möglichkeit, Eingaben bei Gerichten oder Behörden auch in elektronischer Form einzureichen. 

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  • Bundesstrafgericht

  • Bundesverwaltungsgericht

  • Bundespatentgericht

Zuständiges Gericht finden
Für die elektronische Übermittlung im Rahmen von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren stehen folgende Eingabemöglichkeiten für Einzeleingaben zur Verfügung.
Betreibungsämter
Digital qualifiziert unterschriebene Gesuche können via EasyGov elektronisch an das zuständige Betreibungsamt eingereicht werden.
EasyGov: Betreibungen
Konkursämter
Digital qualifiziert unterschriebene Gesuche können via anerkannte Zustellplattform elektronisch an das zuständige Konkursamt eingereicht werden.
Zuständiges Konkursamt finden
eSchKG regelt den Austausch von elektronischen Betreibungsdaten zwischen Gläubigern und Betreibungsämtern. Gläubigerinnen und Gläubiger können auf elektronischem Wege dem zuständigen Betreibungsamt neben Betreibungsbegehren und Betreibungsauskunftsbegehren auch jede andere Eingabe einreichen.
eSchKG - Elektronischer Datenstandard für das Betreibungswesen
Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden - Informationen der Bundeskanzlei
Elektronische Übermittlung - Informationen des Bundesamtes für Justiz
Das Betreibungsverfahren - Informationen der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz
Das Konkursverfahren - Informationen der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz
SR 172.021.2 - Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV) (admin.ch)
SR 272.1 - Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV) (admin.ch)
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