Online
Am Schalter
Bei der Schweizerischen Botschaft oder dem Schweizerischen Konsulat
Bitte beachten Sie:
Sie können für Ihr Kind nur dann einen Ausweis beantragen, wenn Sie sorgeberechtigt sind.
Wenn Sie gemeinsam die elterliche Sorge haben, reicht die Unterschrift eines Elternteils aus, um einen Ausweis zu beantragen.
Ist es schwierig, die gemeinsame elterliche Sorge nachzuweisen (beispielsweise wenn Sie an zwei verschiedenen Adressen leben), müssen Sie auch die Zustimmung des anderen Elternteils vorlegen.
Ab 7 Jahren müssen Kinder ihre Ausweise eigenhändig unterschreiben.
Die Fingerabdrücke für den biometrischen Pass werden erst ab 12 Jahren gespeichert.
Ab 18 Jahren muss Ihre Tochter oder Ihr Sohn den Ausweis selber bestellen.
Den Pass und die Identitätskarte erneuern
Mit einem gültigen oder abgelaufenen Ausweis reisen
Provisorischer Pass
Identitätskarte | Pass | Kombiangebot | Provisorischer Pass | Provisorischer Pass, wenn am Flughafen ausgestellt | |
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Erwachsene | 65.- CHF + 5.- CHF Porto | 140.- CHF + 5.- CHF Porto | 148.- CHF + 10.- CHF Porto | Mind. 100.- CHF | Mind. 150.- CHF |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 30.- CHF + 5.- CHF Porto | 60.- CHF + 5.- CHF Porto | 68.- CHF + 10.- CHF Porto | Mind. 100.- CHF | Mind. 150.- CHF |