Suche

Zum Inhalt springen
Zum Hauptinhalt springenZur Navigation springenZur Sprachauswahl springenZur Sprachauswahl springenEinfache Antworten zum Leben in der Schweiz
  • DE
  • FR
  • IT
  • RM
  • EN
Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
  • Alle Themen
  • Reisen und Auswandern
  • Ins Ausland reisen
  • Pass und Identitätskarte
  • Pass und Identitätskarte bestellen
Alle Themen
  • Reisen und Auswandern
  • Ins Ausland reisen
  • Pass und Identitätskarte
  • Pass und Identitätskarte bestellen

Einen Pass oder eine Identitätskarte bestellen

Sie können die Ausweise online oder am Schalter bestellen. Rechnen Sie mit ungefähr 10 Arbeitstage, bis Sie die Ausweise erhalten. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sollten mit 30 Tagen rechnen. In dringenden Fällen können Sie ausnahmsweise einen provisorischen Pass beantragen.

Alle Themen
  • DE
  • FR
  • IT
  • RM
  • EN

Online

Sie können Ihren Pass und/oder ihre Identitätskarte im Internet bestellen. Folgen Sie dazu Schritt für Schritt dem Ablauf, der auf der Seite Internetantrag für einen Pass und/oder eine Identitätskarte beschrieben ist.

Am Schalter

Sie können einen Pass und/oder eine Identitätskarte auch am Schalter oder telefonisch bei der Passstelle Ihres Kantons bestellen.
Falls Sie nur eine Identitätskarte benötigen, können Sie diese in einigen Kantonen auch bei Ihrer Wohngemeinde bestellen.
Sie müssen mit maximal 10 Arbeitstagen rechnen, bis Sie die bestellten Ausweise erhalten.

Bei der Schweizerischen Botschaft oder dem Schweizerischen Konsulat

Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer können Sie den Pass oder die Identitätskarte online oder aber telefonisch bei der Schweizerischen Botschaft oder dem Schweizerischen Konsulat des Landes, in dem sie leben, bestellen.
Sie müssen mit maximal 30 Arbeitstagen rechnen, bis Sie die bestellten Ausweise erhalten.
Für Ihre Kinder können Sie ab dem Tag der Geburt einen Pass und/der eine Identitätskarte beantragen.
Es ist nicht möglich, sie in Ihrem Ausweis eintragen zu lassen.
Bitte beachten Sie: Sind die Eltern nicht verheiratet, ist es möglich, im Pass eines der beiden Elternteile zu vermerken, ob er sorgeberechtigt ist.

Bitte beachten Sie:

  • Sie können für Ihr Kind nur dann einen Ausweis beantragen, wenn Sie sorgeberechtigt sind.

  • Wenn Sie gemeinsam die elterliche Sorge haben, reicht die Unterschrift eines Elternteils aus, um einen Ausweis zu beantragen.

  • Ist es schwierig, die gemeinsame elterliche Sorge nachzuweisen (beispielsweise wenn Sie an zwei verschiedenen Adressen leben), müssen Sie auch die Zustimmung des anderen Elternteils vorlegen.

  • Ab 7 Jahren müssen Kinder ihre Ausweise eigenhändig unterschreiben.

  • Die Fingerabdrücke für den biometrischen Pass werden erst ab 12 Jahren gespeichert.

  • Ab 18 Jahren muss Ihre Tochter oder Ihr Sohn den Ausweis selber bestellen.

Die biometrischen Daten (Gesichtsbild, Unterschrift und – für den Pass – Fingerabdrücke; sie werden in einem Chip gespeichert und sind vor einem allfälligen Missbrauch sicher) werden von den kantonalen Behörden oder der schweizerischen Vertretung im Ausland erfasst.
Die Bildaufnahme erfolgt gewöhnlich gleichzeitig mit der Erfassung der anderen biometrischen Daten. In einigen Kantonen dürfen Sie Ihr eigenes Foto verwenden. In diesem Fall müssen Sie genaue Bedingungen einhalten: Wenden Sie sich für die Details an Ihren Kanton.
Einige Kantone gestatten Ihnen auch, ein Foto von Ihnen auf einem USB-Stick mitzubringen.
Falls Sie die Identitätskarte bei Ihrer Wohngemeinde bestellen, muss das Foto, das Sie mitbringen, exakt den Vorgaben entsprechen.
Der Pass und die Identitätskarte von Erwachsenen sind 10 Jahre gültig, bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind es fünf Jahre.

Den Pass und die Identitätskarte erneuern

Es ist nicht mehr möglich, einen abgelaufenen Pass und eine abgelaufene Identitätskarte zu verlängern. Sie müssen neue Ausweise bestellen.

Mit einem gültigen oder abgelaufenen Ausweis reisen

Zum Reisen benötigen Sie gewöhnlich einen gültigen Ausweis. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretung Ihres Ziellandes in der Schweiz oder bei der schweizerischen Vertretung im Ausland über die Einreisebestimmungen.
Einige Länder verlangen, dass Ihr Pass nach Ihrer Ausreise aus dem Land noch mindestens sechs Monate gültig ist.
In anderen Ländern ist es hingegen möglich, während einer gewissen Zeit auch mit einem abgelaufenen Ausweis zu reisen.
Um in gewisse Länder, wie die USA, China oder auch Australien, einreisen zu können, müssen Sie vor der Abreise ein Visum beantragen.

Provisorischer Pass

In begründeten dringenden Fällen können Sie bei der kantonalen Passstelle oder bei der Schweizerischen Botschaft oder beim Schweizerischen Konsulat des Landes, in dem Sie sich aufhalten, einen provisorischen Pass beantragen.
Bitte beachten Sie:
Der provisorische Pass ist im Gegensatz zum normalen Pass kein biometrischer Pass (der einen Chip enthält mit Ihren Fingerabdrücken und Ihrem Gesichtsbild) und wird daher nicht von allen Ländern anerkannt: Die Auslandvertretungen in der Schweiz informieren Sie über die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder.
Der provisorische Pass ist nur für die Dauer Ihrer Reise und bis maximal 12 Monate gültig.
Identitätskarte
Pass
Kombiangebot
Provisorischer Pass
Provisorischer Pass, wenn am Flughafen ausgestellt

Erwachsene

65.- CHF + 5.- CHF Porto

140.- CHF + 5.- CHF Porto

148.- CHF + 10.- CHF Porto

Mind. 100.- CHF

Mind. 150.- CHF

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

30.- CHF + 5.- CHF Porto

60.- CHF + 5.- CHF Porto

68.- CHF + 10.- CHF Porto

Mind. 100.- CHF

Mind. 150.- CHF

Die Preise für Ausweise, die im Ausland ausgestellt werden, entsprechen den Preisen in der Tabelle, umgerechnet in die lokale Währung.
Falls Sie in der Schweiz oder im Ausland den Pass oder die Identitätskarte verloren haben oder Ihnen der Ausweis gestohlen wurde, müssen Sie gemäss den Angaben auf der Seite Pass oder Identitätskarte verloren oder gestohlen vorgehen.
Falls Sie als Ausländerin oder Ausländer planen, den Schweizer Pass zu bestellen, müssen Sie genau den Angaben folgen, die Sie auf der Seite Einbürgerung finden.
Alle Themen

Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

Über ch.chRechtliches
Youtube LinkTwitter Link
VoteInfo