Vorschriften bei Kindersitzen und Kindersitzpflicht in der Schweiz

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    Sicherung von Kindern in Autos

    Sicherung von Kindern in Autos

    Babys und Kinder müssen während der Fahrt im Auto richtig und altersgerecht gesichert werden.

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    • Kinder unter 12 Jahren müssen im Auto in einem speziellen Kindersitz sitzen, sofern sie kleiner als 150 Zentimeter sind.

    • Kinder, die grösser sind als 150 Zentimeter und Kinder, die älter sind als 12 Jahre, müssen mit dem vorhandenen Sicherheitsgurt angebunden sein.

    Der Kindersitz muss dem Alter und dem Gewicht des Kindes angepasst und mit der korrekten Prüfetikette versehen sein.

    Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt des Bundesamt für Strassen.

    Kinder dürfen unabhängig von ihrem Alter grundsätzlich auch auf dem Beifahrersitz mitgeführt werden. Sind Airbags vorhanden, dürfen aber nach hinten gerichtete Sitze (bspw. Maxicosi) nur dann verwendet werden, wenn der Frontairbag für die Beifahrerseite deaktiviert ist.

    Detaillierte Angaben zur Kindersitzpflicht in Fahrzeugen finden Sie auf der Website und dem Merkblatt des Bundesamt für Strassen.

    Das Mitführen eines nicht gesicherten Kindes unter 12 Jahren wird mit CHF 60 gebüsst.

    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

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