Für die Einreise in die Schweiz genügt ein Pass oder eine nationale Identitätskarte.
Die Einreise in die Schweiz kann Ihnen auch ohne Reisedokument gestattet werden, wenn Sie Ihre Staatsangehörigkeit nachweisen oder glaubhaft machen können.
In bestimmten Fällen anerkennt die Schweiz auch Reisedokumente, deren Gültigkeit abgelaufen ist. Auskunft darüber, ob das für Sie zutrifft, finden Sie in der Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit.
Staatsangehörige von Ländern ausserhalb der EU und der EFTA, die nicht in die Schweiz einreisen, um hier zu arbeiten, können sich in der Schweiz während höchstens drei Monaten aufhalten, wenn sie im Besitz eines Passes sind, wenn dieser mindestens drei Monate über das geplante Datum der Ausreise aus der Schweiz hinaus gültig und vor weniger als zehn Jahren ausgestellt worden ist.
Staatsangehörige bestimmter aussereuropäischer Länder brauchen zudem ein Visum, um in die Schweiz einzureisen. Auskunft darüber, ob das für Sie zutrifft, finden Sie auf der Webseite Visa für Ausländer/innen.
Im Unterschied zu andern Ländern kennt die Schweiz keine besonderen Bestimmungen über die Einreise von Minderjährigen, die nicht zur Familie der Mitreisenden gehören oder die alleine reisen.
Es wird jedoch empfohlen, dass solche Minderjährige mit einer von den Eltern oder den Erziehungsberechtigten unterzeichneten Reiseerlaubnis reisen. Eine solche Reiseerlaubnis sollte die persönlichen Angaben zu den Eltern und deren Telefonnummer enthalten. Sie enthält überdies mit Vorteil folgende Angaben:
Namen, Nummer der Identitätskarte (evtl. Kopie der Karte) und Adresse der Eltern
gegebenenfalls Namen, Nummer der Identitätskarte und Adresse der Begleitperson
Name und Nummer der Identitätskarte der minderjährigen Person
Route, Reisegrund und Daten der bewilligten Reise.
Bestimmte Gemeinden und Kantone stellen ein spezielles Formular zur Verfügung (hier ein Beispiel des Kantons Waadt). Die Bewilligung kann aber auch die Form eines Briefes haben.
Wenn Sie mehr erfahren möchten über die Reisedokumente, die in Ihrem Fall zur Einreise in die Schweiz berechtigen, zum Grenzübertritt, zu Reisen im Schengen-Raum oder zur Erteilung von Visa, so können Sie die FAQ des Staatssekretariats für Migration konsultieren.