
Die Schweizer Behörden online
Welche Dokumente benötige ich für meine Reise? Reicht eine Identitätskarte aus oder benötige ich einen gültigen Reisepass und allenfalls ein Visum?
Als Schweizerin oder Schweizer benötigen Sie für die Einreise in EU/EFTA-Länder kein Visum. Gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte reichen grundsätzlich aus. Je nach Bestimmungen können Sie auch mit einem abgelaufenen Pass in ein EU/EFTA-Land einreisen. Wenden Sie sich bei Zweifel an die ausländische Vertretung.
Nicht-EU/EFTA-Länder verlangen nach einem gültigen Reisepass oder gültiger Identitätskarte, die über das Rückreisedatum hinaus gültig sein sollten (z.B. mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum). Manchmal benötigen Sie ein Visum sowie weitere Reiseunterlagen (z.B. Krankenversicherungsnachweis etc.).
Kontaktieren Sie für weitere Informationen die ausländischen Vertretungen in der Schweiz. Machen Sie bei Ihrer Anfrage genaue Angaben über die Art Ihrer Reisedokumente (Identitätskarte, provisorischer Pass, normaler Pass mit oder ohne Biometrie) und deren Gültigkeitsdauer. Vielleicht kann auch Ihr Reisebüro diese Fragen für Sie abklären. Bedenken Sie, der Führerausweis ist kein anerkanntes Reisedokument.
Manchmal reist ein Kind mit einer Person, die nicht sein gesetzlicher Vertreter ist. Oder oder mit einem Elternteil, das nicht den gleichen Nachnamen trägt. Jedes Land hat für diese Fälle eigene Gesetze für die Einreise und den Aufenthalt. Die Botschaft oder das Konsulat des Bestimmungslandes kann Auskunft über die geltenden Vorschriften und Visa geben.
Beachten Sie, dass es auch Regeln für den Transit geben kann. Deshalb sollten Sie sich auch an das Transitland wenden.
Ein gültiges Reisedokument (Pass, Notpass, Identitätskarte oder Personalausweis) reicht aus, um in EU/EFTA-Länder zu reisen. Für Reisen in Ländern ausserhalb des EU/EFTA-Raumes erkundigen Sie sich nach den geltenden Reisebestimmungen bei den jeweiligen Vertretungen in der Schweiz.
Drittstaatenangehörige im Besitz eines gültigen Schweizer Ausländerausweises B, C, L und Ci sind von der Visumspflicht für den Besuch des Schengenraums (bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen) befreit. Mitgeführt werden müssen zwingend der gültige schweizerische Aufenthaltstitel und ein gültiges Reisedokument (heimatlicher Pass oder Schweizer Reisedokument für ausländische Personen).
Dies gilt jedoch nicht für Grossbritannien und Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Kroatien, welche nicht Teil des Schengenraums sind. Für Reisen in diese Länder werden unter Umständen Visa benötigt.
Prüfen Sie mit den jeweiligen ausländischen Vertretungen in der Schweiz, welche Reiseunterlagen notwendig sind: bspw. Reisepass (allenfalls sechs Monate über das Reisedatum hinaus gültig), Visum, Krankenversicherungsnachweis, weitere Reiseunterlagen. Allenfalls kann Ihnen Ihr Reisebüro bei der Klärung dieser Fragen behilflich sein.
Beachten Sie: Weder der Schweizer Ausweis F noch der Ausweis N berechtigen auch mit einem gültigen Reisedokument zum Reisen im Schengenraum.
Prüfen Sie mit den jeweiligen ausländischen Vertretungen, welche Reiseunterlagen notwendig sind: bspw. Reisepass (allenfalls sechs Monate über das Reisedatum hinaus gültig), Visum, Krankenversicherungsnachweis, weitere Reiseunterlagen. Allenfalls kann Ihnen Ihr Reisebüro bei der Klärung dieser Fragen behilflich sein.