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Was ist ein Gesetz?

Die Gesetze bilden die Gesamtheit der Regeln, die man in einem Staat zu befolgen hat. Das Ziel der Gesetze ist es, das Leben in der Gesellschaft zu ordnen. Jeder Staat hat seine eigenen Gesetze. Sie werden von dem Staatsorgan gemacht, das man die gesetzgebende Gewalt nennt (das Parlament).

Hinweis

Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat; dementsprechend gibt es in der Schweiz das Bundesrecht, es gibt das Recht der Kantone und das Recht der Gemeinden. Hinzu kommt das internationale Recht, das die Schweiz übernommen hat und das sie ebenfalls anwendet.
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Das Recht eines Staates beruht auf verschiedenen Formen von normativen Texten (Verfassung, internationale Verträge, Gesetze, Verordnungen). Diese normativen Texte haben nicht alle den gleichen Rang; es gibt solche, die höherwertig sind und anderen vorgehen. So hat beispielsweise in der Schweiz ein Gesetz Vorrang vor den Verordnungen

Bundesrecht

Die Gesetze des Bundesrechts werden vom eidgenössischen Parlament erlassen. Die Gesetzgebung (Gesetze annehmen, ablehnen, aufheben oder ändern) ist die primäre Aufgabe des Parlaments.
  • Die systematische Rechtssammlung des Bundes ist eine elektronische Sammlung des aktuell geltenden Rechts des Bundes.

  • Das Bundesrechtsportal umfasst darüber hinaus weitere amtliche Texte des Bundes.

Kantonales Recht

Die Gesetze der Kantone werden von den kantonalen Parlamenten gemacht. Die Gesetzgebung (Gesetze annehmen, ablehnen, aufheben oder ändern) ist die primäre Aufgabe der kantonalen Parlamente.
Auf LexFind.ch kann man auf die Gesamtheit des Bundesrechts und des kantonalen Rechts zugreifen. Der Betrieb des Portals LexFind wird finanziert aus Mitteln der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz.

Recht der Gemeinden

Nicht alle Gemeinden haben die gleichen Rechte und die gleiche Autonomie. Welches Recht sich eine Gemeinde geben kann, ist abhängig von der jeweiligen Kantonsverfassung. Auch in den Gemeinden ist es die gesetzgebende Gewalt, die die Gesetze macht. Die grossen Gemeinden verfügen in der Regel über ein Gemeindeparlament. In den kleineren Gemeinden ist oft so, dass die Gesetze an den Gemeindeversammlungen beschlossen werden.
Die Bundesgesetze werden vom Bundesparlament, der «Bundesversammlung», beschlossen. Darum nennt man das Parlament den Gesetzgeber.
Wer immer möchte, dass ein neues Gesetz ausgearbeitet oder ein bestehendes geändert wird – seien es Bürgerinnen und Bürger, die auf Bundesebene das Stimmrecht haben, seien es Interessengruppen, Parlamentsmitglieder, Kantone oder der Bundesrat –, kann sein Anliegen beim Bundesparlament deponieren.
Es ist aber letztlich immer das Parlament, das darüber entscheidet, ob ein Gesetz geändert und wie es geändert werden soll.
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Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

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