Wie ergreift man das Referendum?

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Wer kann ein Referendum lancieren?

Sind Sie gegen ein neues oder verändertes Gesetz des Schweizer Parlaments, können Sie das fakultative Referendum ergreifen. Dies gilt auch für Personen, die im Ausland wohnen.

Sie können sich mit anderen Personen zu einem Referendumskomitee zusammenschliessen. Das erleichtert die Aufgabe, ist aber nicht zwingend nötig.

Übrigens: Es können mehrere – auch verschieden gesinnte – Gruppierungen das Referendum gegen ein und dasselbe neue Gesetz ergreifen. Die gesammelten Unterschriften werden zusammengezählt.