Eine Petition lancieren

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    Petition

    Das Petitionsrecht ist das Recht, schriftlich ein Anliegen an eine zuständige Behörde zu richten. Die Petition kann als Bitte, als Forderung oder als einfache Anregung formuliert werden.

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    Jede Person, unabhängig von Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Wohnort (in der Schweiz oder im Ausland), kann eine Petition lancieren und unterschreiben.

    Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit oder jedes Thema aus dem Alltag sein. Die Einwohnerinnen und Einwohner können sich Gehör verschaffen, indem sie eine Petition lancieren und sie bei der Behörde, die das Anliegen der Petition betrifft, einreichen.

    Man kann eine Petition den Gemeinde-, den Kantons- oder den Bundesbehörden einreichen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Petitionsbogen

    • Online-Petition

    Eine Petition besteht in der Regel aus einem Titel und einem Text. Die Form ist aber nicht vorgegeben. Die Petition kann als Bitte, als Forderung oder als einfache Anregung formuliert werden.

    Meist hat die Petition die Form einer Unterschriftenliste. Die Unterschriften werden häufig auf der Strasse gesammelt. Möglich ist aber auch die Sammlung online. Es bestehen keine formalen Anforderungen für die Unterschriften - anders als bei Initiativen und Referenden.

    Eine Frist, innerhalb der die Unterschriften gesammelt werden müssen, gibt es ebenso wenig wie eine Mindestanzahl Unterschriften.

    Nach Artikel 33 der Bundesverfassung kann jede Person, Petitionen an Behörden richten. Unabhängig davon, ob die Petition schriftlich oder online eingereicht wird, hat sie keinerlei rechtliche Verbindlichkeit. Die Behörde, an die sich die Petition richtet, muss davon Kenntnis nehmen. Sie ist aber nicht verpflichtet, sie zu behandeln oder zu beantworten. Allerdings tun sie das in der Praxis fast immer.

    • Artikel 33 der Bundesverfassung

    • Parlamentswörterbuch - Petition

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